Beim Kurz-Urlaub im Ausland mobiles Internet nutzen

Beim Kurz-Urlaub im Ausland mobiles Internet nutzen

Wer auf einer Kurz-Reise in ein anderes EU-Land ist, kann zusätzlich zum mobilen Internet oft ein kleines EU-Roaming-Paket hinzubuchen. Damit spart man sich teure Roaming-Kosten, besonders bei Prepaid-Tarifen, und kann trotzdem alle Daten sicher übertragen.

EU-Roaming-Pakete sind entweder tage- oder wochenweise buchbar und haben ein Limit von 50 oder 100 MB. Nach dem Ablauf des Pakets wird die Verbindung gekappt, das Paket ist dann meist noch ein weiteres Mal buchbar.

Damit ist man auf der sicheren Seite – denn wer sich im Ausland auf unverschlüsselte WLAN-Verbindungen verlässt, dessen Daten können schnell unbemerkt abgegriffen werden, etwa eMails oder Bankdaten.

Wem das EU-Datenpaket des eigenen Providers nicht ausreicht (weil man etwa mehr Daten übertragen will), der kann sich auch eine SIM-Karte des Landes besorgen. Im Prepaid-Tarif sind hier oft bis zu 3 oder 5 Gigabyte Daten übertragbar – erheblich mehr als im Roaming-Paket.

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Es muss nicht immer Google sein: Alternativen nutzen

Es muss nicht immer Google sein: Alternativen nutzen

Google hat Ärger mit der Wettbewerbskommission der EU. Die wirft dem Onlinekonzern unfairen Wettbewerb vor. Der Onlineriese nutze seine Marktmacht, um sich Vorteile zu verschaffen. Was bei der Untersuchung herauskommt, wird sich zeigen. Doch jeder von uns kann und sollte sich fragen: Muss es eigentlich immer Google sein?

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Neue EU-Richtlinie: MWSt-Änderungen ab 2015

Neue EU-Richtlinie: MWSt-Änderungen ab 2015

Händler, die digitale Dienstleistungen anbieten, stehen vor einer wichtigen Mehrwertsteuer-Änderung. Ab 1. Januar 2015 muss diese anders berechnet werden – abhängig davon, in welchem Land sich der Kunde befindet.

Die EU-weite Neu-Regelung der Mehrwertsteuer-Erfassung betrifft alle Händler, die über das Internet Dienstleistungen verkaufen – das sind zum Beispiel Webhosting, Kauf-Programme zum Herunterladen oder digitale Ratgeber. Für sie gilt: Der Prozentsatz der Mehrwertsteuer, die dem Kunden berechnet wird, richtet sich danach, in welchem EU-Land er lebt.

Das ist auch der Grund, weshalb Skype den deutschen Nutzern keine luxemburgische Steuer mehr berechnet, sondern deutsche. Bisher konnte ein Unternehmen seine Steuern senken, indem es sich in einem EU-Land ansiedelte, in dem die Mehrwertsteuer besonders niedrig war.

Mehr Infos und einen Leitfaden zu allen Mehrwertsteuer-Änderungen sind auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar.

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Vorsicht Kamera! Merkwürdiges EU-Urteil

Vorsicht Kamera! Merkwürdiges EU-Urteil

Wer eine Kamera betreibt, um seinen eigenen Grund und Boden zu schützen, um zu beobachten, wer möglicherweise mit einer Steinschleuder meine Scheiben einschmeißt, der muss aufpassen, welchen Bildausschnitt die Kamera wählt. Denn sieht man zu viel, verstößt man gegen europäisches Datenschutzrecht – und muss ein Bußgeld zahlen. Verrückte Welt: Wer Dinge zerstört, darf anderen verbieten, sie dabei zu ertappen.

Früher konnten sich nur wenige Menschen Kameras leisten, um einen Bereich zu überwachen. Heute sind solche Kameras für kleines Geld zu haben. Sie lassen sich mühelos per App steuern und schicken per WLAN Bilder zum Rechner oder direkt ins Netz. Doch wer so etwas macht, sollte strikt darauf achten, dass kein öffentlicher Bereich überwacht wird, also keine Straße, kein Gehweg, nicht das Grundstück des Nachbarn oder der Hausflur, durch den auch andere Mieter spazieren.

Das ist ja grundsätzlich auch alles verständlich. Wer sich auf der Straße aufhält, sollte nicht das unangenehme Gefühl haben, ständig beobachtet zu werden – und als Videobild auf Festplatte zu landen. Was man alles zu beachten hat, wenn man selbst eine Kamera betreiben möchte, haben die deutschen Datenschutzbeuftragten in dieser Übersicht verständlich zusammengefasst.

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Ich finde es dennoch empörend, dass sich ein Straftäter erfolgreich dagegen wehren kann, bei seinen kriminellen Machenschaften von einer Videokamera beobachtet zu werden. Da stellt sich jemand auf die Straße und schießt mit einer Schleuder Steine in Fensterscheiben – und der darf dabei nicht beobachtet werden, um später der Polizei Beweise für seine Untaten vorlegen zu können? Hier hört man Verständis definitiv auf. In den USA darf man in solchen Fällen sein Schrotgewehr entsichern – und hier nicht mal die Videokamera benutzen. Merkwürdige Welt, in der Kriminelle deart geschützt werden.

 

Microsoft rückt Daten nicht an US-Gericht raus

Microsoft rückt Daten nicht an US-Gericht raus

Ein US-Gericht wollte Microsoft dazu zwingen, Daten herauszurücken, die auf einem europäischen Server des Unternehmens gespeichert sind. Dagegen wehrt sich das Unternehmen und gibt die Daten nicht her. Microsoft will alle Instanzen nutzen, um sich gegen die Anordnung zu wehren. Ein Konzern setzt sich dafür ein, die Frage zu klären, was man unter Datenschutz eigentlich verstehen darf und ob amerikanische Behörden alles dürfen.

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Recht auf Vergessen: Auch Microsoft Bing jetzt mit Lösch-Antrag

Recht auf Vergessen: Auch Microsoft Bing jetzt mit Lösch-Antrag

Wenn es darum geht, dass eine Suchmaschine Links vergessen soll, dann denken alle an Google. Das jüngste Urteil des EuGH hat sich auch konkret mit einem Fall beschäftigt, der mit Google zu tun hatte. Doch weil es sich bei dem EuGH-Urteil um ein Grundsatzurteil handeln, müssen nun alle Suchmaschinen in Europa auf Antrag Links aus den Trefferlisten entfernen – nicht nur Google. Auch bei Microsoft Bing gibt es jetzt ein entsprechendes Onlineformular.

Wer meint, einen Eintrag in der Trefferliste der Suchmaschine Bing entfernen lassen zu müssen, kann jetzt sein Recht auf Vergessen in diesem Onlineformular geltend machen. Um den Antrag bei Microsoft einzureichen, muss der Antragsteller einen Nachweis seiner Identität (Kopie vom Personalausweis) beilegen, denn der Wohnsitz muss in der der EU, in der Schweiz oder in Norwegen sein. Außerdem sind einige Fragen zu beantworten, denn Personen des öffentlichen Lebens haben in dieser Sache keinen Schutzanspruch.

Wenn alles geprüft und genehmigt ist, will Microsoft den Link entfernen. Es ist davon auszugehen, dass Microsoft Bing nicht mal ansatzweise so viele Anträge erreichen werden wie Google – was nicht zuletzt der Tatsache geschuldet ist, dass 90% aller Suchanfragen in Europa über Google laufen.

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EU-Steuer-Untersuchungen bei Microsoft, McDonald’s und anderen

EU-Steuer-Untersuchungen bei Microsoft, McDonald’s und anderen

Microsoft und andere Firmen werden zurzeit von der EU wegen Steuern unter die Lupe genommen. Auch Amazon, Apple und einige Nicht-IT-Firmen werden in einigen Mitgliedsstaaten überprüft.

Die Europäische Kommission hat einige EU-Länder, darunter Belgien, Zypern, Frankreich, Ungarn, Irland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Spanien und Großbritannien, gefragt, wie Firmen besteuert werden, die in mehreren Ländern tätig sind. Das Ziel ist natürlich herauszufinden, ob solche Firmen die EU-Bürokratie zu ihrem Steuer-Vorteil ausnutzen oder in den Genuss von länderspezifischen Vergünstigungen kommen, um so die Steuer-Ausgaben zu senken.

Luxemburg wurde nach Microsoft, Amazon und Nicht-Technikfirmen, wie etwa Fiat und McDonald’s, gefragt. Der luxemburgische Finanzminister Pierre Gramegna gab bekannt: „Wir sind wegen dieser Steuerprobleme in ständigem Kontakt mit der Europäischen Kommission. Luxemburg ist davon überzeugt, wie das Land seine Steuerprobleme handhabt, und daher beobachten wir die Information zusammen mit der Kommission, und leiten die Infos weiter, die verlangt werden.“

Die Europäische Kommission bestätigte die wachsenden Nachforschungen – die bei Apple in Irland und weiteren Firmen bereits vor Jahren begonnen hatten –, äußerte sich aber nicht zu weiteren Details über die betroffenen Firmen. Laut früheren Berichten vermeiden diese Firmen Steuerzahlungen in Milliardenhöhe, und das über mehrere Jahre.

Laut einem Bericht der Financial Times betrifft die Untersuchung im Fall von Microsoft Steuerabgaben auf geistiges Eigentum. Die Firma Amazon, die ebenfalls wegen Luxemburg untersucht wird, soll sich dort einen verdächtig niedrigen Steuersatz verschafft haben. Und wahrscheinlich sind bald noch mehr Firmen von den Untersuchungen betroffen, wie etwa der Technikriese Google.

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Telefónica übernimmt E-Plus

Telefónica übernimmt E-Plus

Der hinter der Marke O2 stehende Mobilfunk-Konzern Telefónica übernimmt seinen Konkurrenten E-Plus. Durch die Fusion entsteht Deutschlands größter Handyanbieter. Die Europäische Union stimmt der Übernahme zu.

Das grüne Licht wurde aber erst dann gegeben, als die spanische Telefónica bestätigte, man werde den Wettbewerb weiterhin fördern. Dazu gehört beispielsweise der Verkauf von 30% der Netz-Ressourcen an 3 Mobilbetreiber, die Handy-Dienste über das Netz von anderen betreiben.

Die Marken E-Plus und O2 werden damit in Kürze zusammengeführt.

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