EU-Parlament schafft Roaming-Gebühren ab und stärkt Netz-Neutralität

EU-Parlament schafft Roaming-Gebühren ab und stärkt Netz-Neutralität

Ende 2015 wird das Kapitel Roaminggebühren in Europa geschlossen. Wenn alles läuft wie geplant, sind ab 15. Dezember 2015 Roaminggebühren in Europa verboten. Dann dürfen die Mobilfunkanbieter keine Aufschläge mehr berechnen, wenn Mobilfunkkunden im Ausland telefonieren oder online gehen.

Ein Anruf nach Hause kostet dann immer dasselbe, egal ob man sich in der Heimatstadt oder in einem ausländischen Mobilfunknetz innerhalb Europa befindet. Zwar benötigt das verabschiedete Gesetz noch die Zustimmung der EU-Staaten, doch die erfolgt in der Regel. Die meisten Mobilfunk-Provider sind ohnehin in ganz Europa vertreten.

Zuschläge für Roaming in den bislang üblichen Höhen sind unnötig. Die Provider haben auf das End der Roamingkosten mit möglichen Preiserhöhungen gekontert. Irgendwie müssen die Verdienstausfälle wieder reinkommen. In einem hoch umkämpften Markt wie dem Mobilfunkmarkt allerdings alles andere als einfach.

Doch das EU-Parlament hat auch die Netzneutralität im Internet gestärkt. Unter Netzneutralität versteht man, dass alle Datenpakete gleichberechtigt transportiert werden, egal wer der Absender oder Empfänger ist, auch unabhängig vom Inhalt. Netzneutralität bedeutet: Es darf keine Bevorzugung oder Benachteiligung geben.

Doch genau das wollten große Kommunikationsanbieter ändern. Sie wollten Ausnahmen: So genannte „Specialized Services“, die – gegen entsprechende Bezahlung – dann doch bevorzugt im Internet transportiert werden. Diesen Plänen hat das EU-Parlament nun eine eindeutige Absage erteilt.

https://www.flickr.com/photos/sneddon/ / CC BY 2.0

EU-Kommissarin kritisiert WLAN-Gebühren

EU-Kommissarin kritisiert WLAN-Gebühren

So ist das, wenn EU-Politiker mal die raue Wirklichkeit erleben. EU-Digitalkommissarin Neelie Kroes hat es auf den Düsseldorfer Flughafen verschlagen. Dort wollte die Politikerin das WLAN nutzen – und war erstaunt über die Tarife. Kostenloses WLAN wird in Düsseldorf nicht angeboten. Sechs EUR pro Stunde, das ist teurer als so mancher Roamingtarif der Mobilfunkbranche. „Diebstahl“ sei das, twitterte die Kommissarin – und hat damit auf Twitter eine Lawine losgetreten. Viele User haben über ähnlich hohe Kosten auf europäischen Flughäfen berichtet. Auch Hotels und Bahnhöfe sind ein Ort für WLAN-Wucher.

Kroes hat noch mal mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass sie eigentlich kostenlosen WLAN-Zugang an Flughäfen erwarte, schließlich seien die Gebühren für die Airtports hoch genug. Der Düsseldorfer Airport zumindest hat reagiert und angekündigt, dass ab April jeder Fluggast 30 Minuten gratis surfen kann. Es muss auch dringend etwas passieren. Vor allem Passagiere aus dem Ausland können nicht nachvollziehen, wieso überhaupt Gebühren erhoben werden – und dann auch noch derart hohe.

wifilogo

EU-Gerichtshof erlaubt Sperrung von Webseiten

Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte darüber zu entscheiden, ob ein Internet-Provider seinen Kunden den Zugang zu Webinhalten verwehren muss, wenn ein Gericht das anordnet. Im vorliegenden Fall hatte ein Filmverleiher gegen einen österreichischen Provider geklagt.

Der sollte den Zugang zu einem Portal sperren, das offensichtlich illegal urheberrechtlich geschützte Filme zeigt. Doch der Provider hatte sich geweigert. Nun steht fest: Europäische Provider müssen bei richterlicher Anordnung solche Sperrungen durchführen, die Sperrmaßnahme muss allerdings ausgewogen sein, so der europäische Gerichtshof in seinem Urteil.

Wie genau gesperrt werden soll, wurde allerdings nicht entschieden. Es gibt verschiedene Methoden, problematische Inhalte zu sperren oder zu filtern. Alle Methoden haben allerdings Nebenwirkungen. Entweder, das Filtern nimmt viel Rechenkapazität beim Provider in Anspruch, oder es werden auch Inhalte von nicht betroffenen Anbietern geblockt – oder die Sperre lässt sich vergleichsweise einfach umgehen. Wirklich praxistauglich ist die Entscheidung des EU-GH also eher nicht.

Flashmob spielt in Odessa Europahymne

Das Netz ist heute überall – und kann bewegen. Wenn es anders wäre, dann würde der türkische Ministerpräsident ganz sicher nicht mit aller Macht Twitter abschalten wollen… Jetzt habe ich ein Youtube-Video entdeckt, das berührt und ohne Worte eine Aussage macht: Die Menschen in der Ukraine wollen zur EU gehören. Jedenfalls die Menschen, die sich heute im Hafenmarkt in Odessa, Ukraine, zu einem Flashmob zusammengefunden und dort die Europahymne zum Besten gegeben haben.

httpv://www.youtube.com/watch?v=dQ6SAwPD-ss

Wer genau hinsieht, der erkennt: Erst schauen die Leute etwas verunsichert. Manche machen mit ihren Smartphones Fotos oder Videos. Doch mit der Zeit, die Musik wird immer lauter, weil immer mehr Musiker aus dem Flashmob mitspielen und später dann auch Sänger dazu kommen, mit der Zeit singt auch das Publikum mit. Eindrucksvoll und berührend.

EU entscheidet sich gegen Netz-Neutralität

Die Netzneutralität ist erheblich in Gefahr. Diese Woche hat der Industrieausschuss im EU-Parlament (ITRE) dem Entwurf für eine EU-weite Telekommunikationsverordnung zugestimmt: 34 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen. Manche EU-Politiker verkaufen das als Stärkung der Netzneutralität. Doch Skeptiker sehen genau das Gegenteil: Problematisch ist vor allem ein Passus, der Providern in Europa erlaubt, „Specialized Services“ anzubieten, die dann bevorzugt behandelt werden dürfen.  Drosselkom durch die Hintertür sozusagen, durch die EU legitimiert.

Kritiker befürchten allerdings das Schlimmste. Es geht dabei nicht um die Initiative an sich, sondern um konkrete Passagen im Gesetz, die Nachteile nach sich ziehen könnten. Möglicherweise zahlen wir zukünftig deutlich mehr fürs Internet, denn die in Zukunft dann erlaubten „Specialized Services“ wollen ja finanziert werden. Außerdem bekommen wir nicht mehr das gesamte Internet zur Verfügung gestellt, weil Internetprovider ohne richterlichen Beschluss Inhalte blocken können.

Außerdem könnte der Wettbewerb verzerrt werden. Weil finanzkräftige Unternehmen wie Microsoft, Facebook oder Google es sich leisten können, für bevorzugte Behandlung zu bezahlen, würden Onlineangebote von Start-ups oder gemeinnützige Angebote wie Wikipedia gedrosselt. Sollte das Gesetz so kommen und für die gesamte EU wirksam werden, könnten sich diese Befürchtungen bewahrheiten.

Einigung im EU-Wettbewerbs-Streit mit Google: Fragen und Antworten

Einigung im EU-Wettbewerbs-Streit mit Google: Fragen und Antworten

Google hat in Deutschland, aber auch im restlichen Europa einen Marktanteil von rund 90 Prozent. Die allermeisten Suchanfragen gehen über Google. Niemand zwingt uns dazu, aber so ist es. Dadurch hat Google eine marktbeherrschende Stellung. Und einige Mittbewerber sagen: Google nutzt das aus. Deshalb hat die EU-Kommission ein Wettbewerbsverfahren gegen Google eingeleitet. Schon vor über drei Jahren. Jetzt ist eine Einigung in Sicht.

  • Was genau wird Google vorgeworfen, wieso wurde ein Verfahren eröffnet?

Einige Wettbewerber, darunter Microsoft, aber auch einige Travel-Portale wie Expedia haben sich bei der EU-Kommission beschwert, dass ihre Angebote in den Suchergebnissen von Google gar nicht oder nicht angemessen auftauchen. Sie vermuten eine bewusste Benachteiligung durch Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung. Sie haben sich beschwert – und die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren eröffnet. Dabei werden die Vorgänge genau untersucht. Google muss auch Einblicke in die heiligen Suchalgorithmen gewähren, also erklären, wie Suchergebnisse zustande kommen. Sollte ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, könnten Bußgelder von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, im Fall von Google bis zu fünf Milliarden Dollar.

  • Wie genau sieht das denn aus, wann und wie könnte Google denn seine marktbeherrschende Stellung für sich ausnutzen?

Konkretes Beispiel: Ich suche nach einem Flug, einem Hotel. Das ist eine sehr häufige und auch sehr wichtige Situation, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich am Ende einen Flug oder ein Hotel buche – da wird Geld verdient. Wenn Google nun eigene Angebote in den Vordergrund stellt und bekannte Reiseportale unangemessen benachteiligt oder sogar ignoriert, wäre das natürlich ein Problem. Die Portale würden weniger Traffic abbekommen, weniger Kunden würden vorbeischauen. Um solche Situationen geht es vor allem: Werden alle Mitbewerber von Google angemessen bei den Suchergebnissen berücksichtigt oder nicht. Zum Zeitpunkt der Beschwerde war es wohl eher nicht so.

  • Welche Zugeständnisse macht Google denn?

Google hat zugesagt, bei Suchen nach Hotels, Restaurants, Flügen oder anderen Produkten drei wichtige Wettbewerber stärker berücksichtigt würden. Deren Angebote sollen auf jeden Fall in den Suchergebnissen auftauchen und auch gut erkennbar präsentiert werden, das Ganze für diese Anbieter gebührenfrei. Wichtig ist zum Beispiel auch, dass nicht Google-eigene Produkte oder Anzeigen mit Fotos erscheinen, die Angebote der Wettbewerber aber ohne Fotos. Das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Die Wettbewerbshüter zeigen sich zufrieden mit dem jüngsten Kompromissvorschlag des US-Konzerns.

 

 

  • Und wie geht’s jetzt weiter?

Die Kommission muss sich beraten, man spricht auch noch mal mit den Beschwerdeführern. Es sieht aber ganz nach einer Einigung aus.

  • Was bedeutet das denn für die Zukunft?

Wenn der Fall abgeschlossen wird, muss Google keine Strafe zahlen und kann erst mal weiter in Europa seine Dienste anbieten. Ich sehe aber die Gefahr, dass sich ein solcher Fall wiederholt. Denn der Markt ändert sich und er ändert sich schnell. Schon bald könnten andere Anbieter heranwachsen und auf die Idee kommen, von Google benachteiligt zu werden. Es ist immer schwierig zu beurteilen, wie eine gerechte Platzierung in Suchergebnissen aussieht. Aber da die Beschwerdeführer erfolgreich waren, auch wenn es über drei Jahre gedauert hat, könnte bedeuten, dass sich andere auch Chancen ausrechnen. Für Google wäre das dann zwar erst mal ein Sieg, weil sie kein Bußgeld zahlen müssen und weitermachen können – aber die Situation ist nicht wirklich klar geregelt.

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Einigung im EU-Wettbewerbs-Streit mit Google: Fragen und Antworten

EU-Wettbewerbs-Streit mit Google könnte beigelegt werden

Seit nunmehr drei Jahren liegen Google und die EU im Streit. Die EU-Kommission wirft dem Onlinekonzern vor, seine Vormachtstellung im Bereich der Suchmaschinen auszunutzen, um andere eigene Produkte zu bevorzugen. Microsoft, Yahoo und einige andere Onlinedienste hatten sich bei der EU-Kommission beschwert, weil beispielsweise ihre Dienste und Angebote bei Suchanfragen zu Hotels, Flügen oder Reisen benachteiligt werden. Seit Jahren wird darum gerungen, welche Zugeständnisse Google machen soll. Es droht ein Strafgeld in Höhe von bis zu fünf Milliarden Euro.

Jetzt steht ein Lösungsvorschlag von Google im Raum, der den Vorfall beenden könnte. Google will zukünftig garantieren, dass Angebote von mindestens drei Wettbewerbern in den Suchergebnissen auftauchen und deutlich sichtbarer machen. Damit könnte die Kommission zufrieden sein. Gerade wird geprüft, ob auch die Beschwerdeführer damit einverstanden sind. Google hat in einigen EU-Ländern einen Marktanteil von über 90 Prozent. Nahezu alle Suchanfragen laufen über Google, was die Verantwortung, aber auch die Macht des Suchkonzerns erklärt.

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