Apple Music setzt auf Inhalte

Apple Music setzt auf Inhalte

Jetzt hat also auch Apple seinen Streamingdienst für Musik angekündigt: Am 30. Juni soll es mit Apple Music losgehen. Man darf davon ausgehen, dass Apple mächtig die Werbetrommel rühren wird. Das dürfte Apple Music aus dem Stand zu einer ernsthaften Konkurrenz für Spotify, Deezer und last.fm machen. Überzeugen will Apple mit kuratierten Inhalten: Musik-Experten empfehlen Musik, stellen Playlists zusammen und weisen auf Konzerte hin. Das haucht dem Streamingdienst Leben ein.

(mehr …)

iOS: Inhalte des Bildschirms vergrößert darstellen

iOS: Inhalte des Bildschirms vergrößert darstellen

Manchmal ist das, was man auf dem iPhone oder iPad sehen kann, ziemlich klein. Statt eine Lupe zur Hand zu nehmen, kann man dann auch die eingebaute Bildschirmlupe aktivieren. So werden Inhalte auf dem Bildschirm besser erkennbar.

Um die Zoom-Funktion von iOS einzuschalten, auf dem Startbildschirm zuerst auf „Einstellungen“ tippen und dann zum Bereich „Allgemein, Bedienungshilfen“ wechseln. Anschließend folgt ein Fingertipp auf „Zoom“. Schaltet man hier den obersten Schalter („Zoom“) ein, ist die Funktion freigeschaltet.

Um zukünftig den Bildschirminhalt zu zoomen, tippt man mit drei Fingern gleichzeitig auf den Bildschirm. Welcher Ausschnitt des Inhalts sichtbar ist, lässt sich mit drei Fingern gleichzeitig verschieben. Doppeltippt man mit drei Fingern und bewegt sie dann, stellt man dadurch ein, wie stark der Bildschirm vergrößert wird.

ios-bedienungshilfen-zoom

Mehr Speicher zu Hause: NAS-Test

Was ein „Network Attached Storage“ ist, kurz NAS, das weiß kaum jemand. Dabei handekt es sich dabei um eine mehr als interessante Technologie, zumindest, wenn man an seinem Rechner mehr macht als nur E-Mails abrufen und Webseiten ansteuern.

Ein NAS-Server ist ein externer Speicher. Meist bestehend aus einer oder mehrerer Festplatten, die in einem separaten Gehäuse untergebracht und mit dem Netzwerk zu Hause oder im Büro verbunden sind, wahlweise per WLAN oder LAN. Großer Vorteil dieses externen Speichers: Man kann mit allen Geräten im eigenen Netzwerk darauf zugreifen. NAS-Server eignen sich daher ideal, um zum Beispiel große Mengen von Bildern, Fotos, Videos oder auch Musik extern zu speichern. Daten, die allen zur Verfügung stehen sollen. Im Privatbereich mögen das eher multimediale Inhalte sein, in kleinen und mittleren Unternehmen eher klassische Daten. Auf einem NAS-Server bereitgehaltene Daten stehen jederzeit zur Verfügung.

Natürlich gibt es auch Benutzungs-Management. Wer den NAS-Server betreibt, kann genau festlegen, wer auf die Daten zugreifen darf. Man kann auch nach verschiedenen Usern unterscheiden und so zum Beispiel der einen Gruppe von Nutzern Zugang zum einen Ordner und der anderen Gruppe Zugang zu anderen Ordnern gewähren. Auch ist es möglich, von außerhalb auf den NAS-Server zuzugreifen, etwa wenn man unterwegs ist – über das Internet. Das macht NAS-Server zu einer privaten Cloud-Lösung, wenn man es geschickt anstellt. Manche verwenden NAS-Server auch als Speicher für Backups.

Es gibt mittlerweile NAS-Server für jeden Geldbeutel und Bedarf. In diesem NAS Test gibt es mehr Infos zu diesem Thema, auch technischen Background. Ich nutze schon lange einen NAS-Server, vor allem für Fotos und Videos, die ich für meine Arbeit brauche und auf die ich immer und jederzeit zugreifen können möchte.

Europäischer Gerichtshof: Links sind erlaubt

Europäischer Gerichtshof: Links sind erlaubt

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat eine wichtige Entscheidung gefällt: Links auf öffentlich erreichbare Inhalte im Web sind jederzeit erlaubt. Wer verlinkt, muss den Betreiber des verlinkten Angebots nicht um Erlaubnis fragen.

Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, verdient trotzdem Beachtung: Gerichte entscheiden leider immer wieder entgegen jeder Logik. Diesmal nicht. Wer etwas verlinkt, muss sich keine Sorgen machen, abgemahnt zu werden, etwa wegen Urheberrechtsverstöße.

Konkret ging es um einen Fall aus Schweden. Eine Medienagentur hatte auf Artikel im Web verlinkt. Die Urheber der Artikel, schwedische Journalisten, waren mit der ungefragten Verlinkung nicht einverstanden und pochten aufs Urheberrecht. Pikant daran: Das Angebot der Agentur ist kostenpflichtig. Klickt man hier auf einen Link, sieht es so aus, als ob man innerhalb des kostenpflichtigen Angebots bleibt.

Trotzdem meinen die Richter des Europäischen Gerichthofs, dass die Inhalte ungefragt verlinkt werden dürfen. Verboten wäre es nur, wenn sich die Urheber an ein komplett anderes Publikum richten würden, etwa indem die Inhalte hinter einer Paywall verschwinden. Dann wäre eine solche Verlinkung nicht erlaubt.

Bildschirmfoto 2014-02-13 um 22.18.38

Microsoft Excel: Zellen mit der Maus verschieben

Microsoft Excel: Zellen mit der Maus verschieben

In Windows lassen sich Ordner und Dateien verschieben, in Word Textpassagen – und in Excel können Sie auch Zellen und ihre Inhalte per Drag-und-Drop an eine andere Stelle verschieben. Allerdings klappt dies nicht immer auf Anhieb. Wir zeigen, wie’s unkompliziert funktioniert. (mehr …)

Safari in OSX: Auf welchen Webseiten darf Flash laufen?

Safari in OSX: Auf welchen Webseiten darf Flash laufen?

In der Version 7 des Apple-Browsers Safari haben Sie mehr Kontrolle darüber, welche Webseiten auf das Flash-Plugin zur Darstellung aktiver Inhalte zugreifen dürfen – und welche nicht. Wie stellen Sie den Browser so ein, dass Flash nur für bestimmte Seiten verfügbar ist? (mehr …)