Bandbreite teilen: Ganz einfach – aber auch sicher?
Gelegentlich teilen wir unsere Bandbreite: Durch Einrichten eines offenen Hotspots, oder indem wir unser WLAN aufmachen. Das ist relativ einfach – und rechtlich auch weitgehend sicher.
Gelegentlich teilen wir unsere Bandbreite: Durch Einrichten eines offenen Hotspots, oder indem wir unser WLAN aufmachen. Das ist relativ einfach – und rechtlich auch weitgehend sicher.
Wer ein WLAN betreibt, der musste bislang für möglichen Missbrauch haften. „Störerhaftung“ sagen die Juristen dazu. Über die Abschaffung wird schon länger gesprochen. Seit Mittwoch ist es soweit – die Störerhaftung in Deutschland ist abgeschafft. Mit welchen Folgen?
Ein offenes WLAN zu betreiben war in Deutschland bislang immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Denn aufgrund der so genannten Störerhaftung musste jeder WLAN-Betreiber damit rechnen, für die missbräuchliche Verwendung des WLAN in Haftung genommen zu werden – egal, wer den Rechtsverstoß begangen hat. Das ist nun vorbei – die Störerhaftung ist abgeschafft. Doch es bleibt trotzdem ein Risiko.
Das Ende der Störer-Haftung ist beschlossene Sache: Betreiber von WLANs müssen künftig nicht mehr damit rechnen, für illegale Aktivitäten belangt zu werden, die über ihren WLAN-Anschluss erfolgen. Doch das neue Gesetz hat Lücken. Außerdem stellen sich viele die Frage, wie sie ihr eigenes WLAN schützen sollen, wenn sie ihr WLAN für andere öffnen.
Wegen der Störer-Haftung gibt es in Deutschland nur vergleichs weise wenige offene WLANs. Denn wer ein WLAN betreibt, haftet für alles, was über den WLAN-Anschluss passiert. Dieses Risiko wollen viele nicht eingehen – und bieten kein WLAN an. Doch das soll sich jetzt ändern: Die Störer-Haftung soll abgeschafft werden.
Öffentliche WLAN-Hotspots sind heutzutage kein nettes Gimmick für gelangweilte Smartphone-Benutzer, sondern fast überlebenswichtig – vor allem, wenn man selbst auf Reisen ist. Und was muss man da feststellen: Während man im Ausland recht häufig auf offene WLANs stößt, die man kostenlos benutzen kann, sieht das in Deutschland ganz anders aus.
Mit nur zwei Hotspots auf 100.000 Einwohner stehen wir in Deutschland echt schlecht da. Das will die Bundesregierung ändern und hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der für mehr WLAN-Hotspots in der Öffentlichkeit sorgen soll. Doch es gibt eine Menge Kritik.
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Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telemediengesetzes. Ziel ist es, einen Anreiz für mehr Internet-Hotspots zu schaffen. Doch die neuen Regelungen bewirken wahrscheinlich das Gegenteil. „Sie sorgen eher für eine Haftungsverschärfung, insbesondere private WLAN-Betreiber trifft es schwer“, sagt Rechtsanwalt Michael Terhaag.