Seit August ist im Personalausweis zwingend auch der Fingerabdruck digital gespeichert. Der Verein Digitalcourage sieht das kritisch und hat gegen eine EU-Verordnung geklagt.
Wir brauchen ihn aktuell häufiger als gewöhnlich: den Personalausweis. Denn wer seinen Impfnachweis präsentiert, muss sich häufig auch ausweisen (was richtig so ist).
Das ruft uns aktuell immer wieder in Erinnerung, dass wir überhaupt einen Personalausweis haben. Doch was vielleicht nicht alle präsent haben: In neuen Persos sind Fingerabdrücke enthalten.
EU-Verordnung: Seit dem 1. August 2021 Pflicht
Früher war das auch freiwillig. Doch seit dem 1. August 2021 ist es bei Neuausstellung oder Verlängerung des Personalausweises verpflichtend, den linken und rechten Zeigefinger scannen zu lassen. Die beiden Fingerabdrücke werden in digitalisierter Form im Personalausweis hinterlegt – auf einem integrierten Chip.
Genau gegen diese Praxis wollen sich die Datenschützer des Bielefelder Vereins Digitalcourage nun wehren – und klagen.
Was man wissen muss: Die Bundesregierung hat den Fingerabdruck im Personalausweise deshalb gesetzlich vorgeschrieben, weil es eine EU-Verordnung gibt, die das zwingend vorgibt. Vor allem gegen diese EU-Verordnung richtet sich der Protest von Digitalcourage.
Fingerabdruck soll Überprüfungen erleichtern
Der Fingerabdruck soll es einfacher machen, die Echtheit des Dokuments zu überprüfen: Ist die Person, die vor einem steht, wirklich die Person, für die der Ausweis ausgestellt wurde? Per Fingerabdruck leicht und effizient zu überprüfen. Sogar maschinell.
Der Verein argumentiert, wir würden dadurch alle behandelt wie Kriminelle. Die zwangsweise und anlasslose Abgabe von biometrischen Daten entspreche nicht den Werten von Rechtsstaaten und Demokratien, sondern eher der Kontrollsucht von Polizeistaaten.
Biometrische Merkmale hätten außerdem eine besondere Dimension, denn sie ermöglichen lebenslange Kontrolle – biometrische Daten wie Fingerabdrücke können wir niemals ändern. Das stimmt – und macht es aus Sicht der Behörden ja gerade so sinnvoll, den Ausweis damit auszurüsten.
Droht wirklich Missbrauch?
Letztes Argument der Gegner: Es drohe vor allem auch Missbrauch. Wenn der Fingerabdruck bei einer Kontrolle digital eingelesen werde, könne nicht ausgeschlossen werden, dass er abgegriffen und missbraucht werde.
Dieses Argument halte ich für besonders schwach, da es viel einfacher ist, einen Fingerabdruck am Bierglas abzugreifen, als ihn aus einem Ausweis auszulesen.
Bei anderen Projekten wehrt sich der Verein Digitalcourage völlig zu Recht gegen eine massenhafte Speicherung biometrischer Daten, etwa Gesichtsdaten. Allerdings muss man in diesem Fall sagen: Es gibt keine massenhafte Speicherung von Fingerabdrücken. Die abgenommenen Fingerabdrücke landen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums in keiner Datenbank – was auch denkbar wäre –, sondern im Chip des Ausweises.
Ich sehe deshalb nicht die zwingende Möglichkeit des Missbrauchs. Es geht Digitalcourage also ums Prinzip. Nach dem Motto: Wehret den Anfängen.
Padeluun von Digitalcourage vergibt einmal im Jahr den „Big Brother Award“