Das Internet vergisst nichts. Eure Daten werden gespeichert, über Jahre und Jahrzehnte. So könnt Ihr Eure Rechte auf Auskunft wahrnehmen.
Es ist nichts Neues, dass persönliche Daten die neue Währung im Internet sind. Da, wo Ihr vermeintlich Dinge kostenlos bekommt, müsst Ihr Daten freigeben und meist versteckt zustimmen, dass diese auch für Werbung und alle möglichen anderen Zwecke verwendet werden dürfen. Der oft zitierte Kommentar „Ich habe doch nichts zu verbergen“ mag nicht falsch sein, trotzdem: Ihr habt jedes Recht, die Datenflut einzuschränken. Dazu müsst Ihr aber erst einmal wissen, welche Daten von Euch gespeichert sind!
Das Recht auf Auskunft
Was viele Anwender nicht wissen: Ihr habe ein gesetzlich verbrieftes Recht zu erfahren, welche Daten über Euch gespeichert sind. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert das in Artikel 15 ganz klar: Ihr habt das Recht zu erfahren, OB ein Unternehmen personenbezogene Daten über Euch gespeichert hat. Wenn das der Fall ist, dann muss es Euch auch mitteilen, WELCHE das sind. Eine solche Auskunft muss unentgeltlich erteilt werden.
Die großen Anbieter haben im Datenschutzbereich ihrer Webseite meist einen eigenen Bereich, in denen Ihr die Auskunft anfordern könnt. Bei Facebook geht das beispielsweise so, bei Amazon findet Ihr hier die Seite Meine Daten anfordern. Allgemein werdet Ihr meist über den Datenschutz-Link auf der Startseite des Anbieters den richtigen Link finden. Wenn das Ganze nicht eindeutig ist, dann verwendet die E-Mail-Adresse, die als Kontakt in der Datenschutzerklärung angegeben ist.
Oft müsst Ihr dann noch festlegen, welche Daten Ihr geschickt haben wollt, je nach Anbieter kann das nämlich eine ganze Menge sein. Amazon teilt hier beispielsweise nach Bestellungen, Abos, Suchen, App-Einstellung und vielem mehr auf.
Normalerweise dauert es einige Stunden, bis Ihr eine Nachricht bekommt, dass die Daten zur Verfügung gestellt wurde. Klickt auf den Link in der Benachrichtigung und ladet die Daten herunter.
Die Daten sind da – was nun?
Im Normalfall bekommt Ihr eine ZIP-Datei mit allen möglichen Dateien darin. Der gesetzliche Anspruch ist, dass die Daten dem Anfragenden in einer allgemein lesbaren Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Das heißt lesbar, in einem gebräuchlichen Format wie PDF oder CSV, aber nicht notwendigerweise selbsterklärend. Es bleibt Euch kaum etwas anderes übrig, als die Dateien eine nach der anderen zu öffnen und die Informationen darin zu sichten.
Ihr habt das Recht, falsche Daten korrigieren bzw. löschen zu lassen. Das könnt Ihr wieder über die Kontaktwege, die in der Datenschutzerklärung angegeben sind, anfordert. Allerdings gilt hier eine Einschränkung: Eine Löschung könnt Ihr nur dann verlangen, wenn keine Speicherfristen (beispielsweise handels- oder steuerrechtlicher Art) eine Speicherung/Aufbewahrung erfordern. Das wird bei den meisten Shops aber der Fall sein. Anders verhält es sich, wenn Ihr nie eine Einwilligung gegeben habt, dass Eure Daten verarbeitet und gespeichert werden dürfen. 29