Genau vor einem Jahr ist die DSGVO in Kraft getreten. Das hat eine Menge Veränderungen gebracht: Mehr Datenschutzrechte für die Verbraucher – mehr Aufwand für Industrie und Onlinedienste. Manches hat sich gut entwickelt. Doch es gibt zweifellos noch eine Menge zu tun. Eine Bilanz.
Ein Jahr Datenschutzgrundverordnung DSGVO: Die Verordnung mit dem sperrigen Namen hat eine Menge verändert. Teilweise zum Guten, teilweise zum Schlechten.
Vor genau einem Jahr hat die EU eine Verordnung auf den Weg gebracht, die uns Nutzern in Sachen Datenschutz deutlich mehr Rechte zubilligt. Sie soll uns stärken – gegen die Megakonzerne im Netz.
Ziel teilweise erreicht
Das Ziel ist – zumindest teilweise – erreicht. Selbst der Datenschutz-Django Facebook musste in Europa seine Geschäftspraktiken ändern. Geschmeidiger werden. Besser informieren. Öfter eine Genehmigung einholen, wenn Daten erhoben und gespeichert werden. Für mehr Transparenz sorgen. Das Erreichte ist zwar längst nicht der Idealzustand – aber besser als das, was wir vor der DSGVO hatten. Bei allen großen Onlinediensten, nicht nur bei Facebook.
Vieles ist durch die DSGVO für Konsumenten transparenter geworden. Der Nutzer hat tatsächlich mehr Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, wo Daten erhoben werden – und ob sie gespeichert bleiben dürfen. Allerdings hätte ich mir hier deutlich mehr Durchsetzungskraft gewünscht: Noch immer haben die Online-Konzerne zu viele Rechte. Sie können Daten bis zum Abwinken erheben – und durch KI durch den Algorithmen-Wolf drehen, bis es schmerzt. Wir bekommen es praktisch nicht mit.
Weiteres Problem: Ungleiche Machtverhältnisse. Selbst Datenschützer können nur bedingt etwas unternehmen. Zwar sind saftige Strafen bis 50 Mio. EUR möglich – und werden teilweise auch ausgesprochen. Aber wenn Datenschutzbehörden beklagen, es sei mit dem wenigen Personal unmöglich, alles angemessen zu kontrollieren: Wie sollen sie dann ankommen gegen Konzerne wie Microsoft?
Nutzer sollten noch mehr Rechte bekommen
Auf der anderen Seite gibt es unbestreitbar auch eine Menge Kollateralschäden durch die DSGVO: All die Formulare, die wir ständig ausfüllen müssen, beim Arzt, in der Apotheke, beim Friseur oder im Sportverein. Lästig.
Hier wäre mehr Lässigkeit wünschenswert gewesen. Ein immenser Aufwand in gewöhnlichen Unternehmen. Und dann die Verunsicherungen im Privatbereich: Wann darf ich noch Fotos machen – von wem und wie? Wo darf ich sie veröffentlichen?
Dennoch: Selbst Apple-Chef Tim Cook outet sich als „DSGVO-Fan“. Die befürchteten massenhaften Abmahnungen Unbescholtener hat es nicht gegeben.
Wir können der DSGVO also guten Gewissens zum Geburtstag gratulieren – und hoffen, dass sie weiser wird und mehr Durchsetzungskraft bekommt.