Wie schnell muss mein Internet sein?

Ab ins Internet. Aber wie schnell ist das? Wichtig, das zu wissen. Denn zum einen möchte man doch wissen, ob der DSL-Provider das versprochene Tempo liefert – zum anderen, ob die zur Verfügung gestellte Bandbreite für alle Aufgaben ausreicht.

Wie schnell eine Internetverbindung ist, bestimmt die sogenannte Bandbreite. Sie wird in Mbit pro Sekunde angegeben. Die geeignete Geschwindigkeit der DSL-Verbindung hängt stark davon ab, was man mit seiner DSL-Leitung machen will.

Liest man lediglich Online-Magazine und schreibt E-Mails, muss das Verbindungstempo nicht besonders hich sein. Spielt man jedoch regelmäßig Videospiele mit seinen Freunden oder schaut Videos/Streams in hoher Auflösung, lohnt es sich schon, in eine Internetverbindung mit hoher Bandbreite zu investieren.

Das braucht man heute mindestens

Zum Surfen im Netz genügt es zum Beispiel, eine Leitung mit sechs Mbit pro Sekunde zur Verfügung zu haben. Der gleiche Wert ist auch nötig, um Musik und Videoinhalte in HD-Qualität zu streamen.

Höher sollte die Geschwindigkeit des Internets sein, wenn es um das Telefonieren übers Netz und das Zocken von Videospielen geht.

Für die so genannte VoIP-Telefonie („Voice over IP“) ist eine Geschwindigkeit von mindestens 16 Mbit pro Sekunde nötig. Ebenso viel sollte es beim Spielen mit Konsolen wie der Xbox One oder der PlayStation 4 sein. Auch Videostreams in vierfacher HD-Qualität verlangen eine solche Netzgeschwindigkeit.

Ein echter Bandbreiten-Fresser ist das Spielen von Videogames im Mehrspielermodus. Dafür nämlich muss eine Leitung von mindestens 100 Mbit pro Sekunde zur Verfügung stehen, um eine ruckelfreie Wiedergabe zu gewährleisten. An diesen Angaben kann man sich orientieren, wenn man sich auf die Suche nach dem passenden DSL-Tarif macht. Allerdings gilt es zu bedenken, dass die Netzgeschwindigkeiten, die die Anbieter angeben, in der Realität selten erreicht werden.

Angebote der Provider sorgfältig vergleichen

Angesichts der großen Menge an Internet-Providern ist es nicht verwunderlich, dass sie sich einen dauernden Wettstreit um die Gunst der Kunden liefern. Daher versuchen sie stets, sich mit ihren Leistungen zu über- und mit ihren Tarifen zu unterbieten.

Stellt man fest, dass es einen Anbieter gibt, der einen deutlich besseren Tarif als den eigenen im Portfolio hat, dann sollte man seinen Vertrag kündigen. Um dies rechtzeitig zu tun, sollte man seine Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist kennen.

Steht das Ende der Laufzeit kurz bevor, dann kann man ein Kündigungsschreiben aufsetzen. In diesem müssen der eigene Name, die Adresse und die Kunden- bzw. die Vertragsnummer aufgeführt sein. Wichtig ist auch die Angabe des Datums, zu dem der Vertrag gekündigt wird, und eine Bitte um eine Bestätigung der Kündigung.

Man kann aber auch den Internetvertrag bei Volders beenden.

Das ist ein Dienstleister, der bei der Erstellung des Kündigungsschreibens behilflich ist. Man muss einfach seinen Internet-Dienstleister angeben und ein Formular mit den relevanten Informationen ausfüllen, und schon steht das Schreiben zu Verfügung. Es kann auch gleich online unterschrieben und verschickt werden. Einfacher kann man seinen Internetvertrag nicht kündigen.

Gründe für die Kündigung angeben

Um seinen Internetvertrag zu kündigen, ist es wichtig, dass im Kündigungsschreiben die Kündigungsgründe angegeben werden. Ein potentieller Kündigungsgrund wäre, wenn die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit nicht dauerhaft erreicht wird oder es regelmäßig zu Störungen kommt. In solchen Fällen wurde die zugesicherte Leistung nämlich nicht erbracht.

Kunden haben daher die Option, von ihrem DSL-Vertrag zurückzutreten. Allerdings ist das erst dann möglich, wenn eine Nachbesserung angefragt wurde und die Probleme dennoch weiterhin bestehen. Eine Kündigung ist auch aus diversen wichtigen Gründen zulässig. Ein wichtiger Grund würde beispielsweise dann vorliegen, wenn die AGBs geändert wurden. Bei einer plötzlichen Preiserhöhung zu kündigen, wäre also durchaus legitim.

Eine außerordentliche Kündigung ist zudem auch im Zuge des Sonderkündigungsrechts möglich. Seit dem 10. Mai 2012 wurden die Rechte der Verbraucher gestärkt. Der DSL-Anbieter kann seitdem auch nach einem Umzug gekündigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Anbieter die Leistungen des bisherigen Vertrags nicht erbringen kann oder erbringen möchte. In solchen Fällen hat der Verbraucher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

 

 

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