Wissenschaftlicher Dienst des EU-Parlaments: Geplante Chat-Kontrolle verstößt gegen Grundrechte

von | 13.04.2023 | Internet

Seit einigen Wochen wird in der EU über eine mögliche Chat-Kontrolle gesprochen: Um Kriminalität einzudämmen, soll die Verschlüsselung von Messengern aufgeweicht werden. Der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments hat Bedenken.

Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) hat im federführenden Innenausschuss (LIBE) des Europäischen Parlaments eine neue Studie zur Rechtmäßigkeit der geplanten Chatkontrolle-Verordnung vorgestellt.

Die Rechtsexperten kommen zu dem Schluss, dass „bei Abwägung der von den Maßnahmen des CSA-Vorschlags betroffenen Grundrechte festgestellt werden kann, dass der CSA-Vorschlag in Bezug auf die Nutzer gegen die Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta verstoßen würde. Dieser Verstoß gegen das Verbot einer generellen Vorratsdatenspeicherung und das Verbot genereller Überwachungspflichten ist nicht zu rechtfertigen.“

Ziel: Bessere Strafverfolgung

Außerdem machen die Experten deutlich, dass ein „Anstieg der Anzahl der gemeldeten Inhalte nicht unbedingt zu einem entsprechenden Anstieg der Ermittlungsverfahren und der Strafverfolgung und damit zu einem besseren Schutz der Kinder führt. Solange die Kapazität der Strafverfolgungsbehörden auf ihre derzeitige Größe beschränkt ist, wird eine Zunahme der Meldungen eine effektive Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen erschweren.“

Zudem heißt es in der Stellungnahme: „Es ist unbestritten, dass Kinder davor geschützt werden müssen, Opfer von Kindesmissbrauch und Missbrauchsdarstellungen online zu werden…, aber sie müssen auch in der Lage sein, den Schutz der Grundrechte als Grundlage für ihre Entwicklung und ihren Übergang ins Erwachsenenalter zu genießen.“

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes

Der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments bestätigt nun, wovor zahlreiche Menschenrechtler, Strafverfolger, Rechtsexperten und der Kinderschutzbund schon seit langem warnen: Die geplante verdachtslose, flächendeckende Nachrichten- und Chat-Kontrolle zerstöre das digitale Briefgeheimnis und ist grundrechtswidrig. Außerdem würde Flut an meist falschen Verdachtsmeldungen effektive Ermittlungen erschweren, Kinder massenhaft kriminalisieren und an den eigentlichen Missbrauchstätern und Produzenten solchen Materials vorbeigehen.

Was wir anstelle von Chat-kontrolle und Ausweispflichten wirklich brauchen, ist eine längst überfällige Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, bekanntes Missbrauchsmaterial im Internet zu löschen (sich also aktiv dafür eizusetzen), sowie europaweite Standards für wirksame Präventionsmaßnahmen, Opferhilfe und -beratung und zeitnahe strafrechtliche Ermittlungen.

 

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