Bundes-Regierung begrenzt Abmahn-Gebühren

von | 15.03.2013 | Tipps

Wenn ein Internetbenutzer in Verdacht gerät, illegal urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik oder Filme im Internet getauscht oder angeboten zu haben, droht schnell eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt, die mehrere Hundert, nicht selten auch deutlich über 1000 Euro kosten kann, mögliche Schadenersatzforderungen kommen noch dazu. Nicht jeder ist Großverdiener, daher können solche Anwaltsgebühren schmerzen. Leider werden solche Abmahnungen massenhaft rausgeschickt – sie sind einfach ein gutes Geschäft. Wenig Arbeit, hohe Erträge.

Dem wird die Bundesregierung einen Riegel vorschieben. Künftig soll bei einer Abmahnung, etwa wegen des illegalen Downloads von Musik in Onlinetauschbörsen, der Streitwert auf 1.000 Euro begrenzt werden, zumindest bei Ersttätern. Damit können die Anwälte maximal 150 Euro Gebühren berechnen. Immer noch ein gutes Geschäft für windige Anwälte, aber eben kein mehr ganz so gutes. Allerdings hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen, etwa Verstöße in „schweren Fällen“, auch wer nicht zum ersten Mal abgemahnt wird, muss mit höheren Gebühren rechnen. Deswegen fürchten Verbraucherschützer, dass nun häufig mit diesen Ausnahmen argumentiert wird – und dann müssen doch wieder die Gerichte entscheiden. Den Schaden haben die oft unschuldigen User, die sich gegen Abmahnungen wehren müssen.