Digitales Erbe: Online-Dienste müssen Daten rausgeben

von | 12.07.2018 | Digital

Wir alle haben heute digitale Accounts – bei Online-Shops, Social Media, E-Mail-Diensten, Cloud-Speichern. Was passiert aber eigentlich, wenn eine Person verstirbt? Wer darf dann auf die Daten zugreifen? Diese Frage hat 2018 der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil geklärt – mit Auswirkungen bis heute.

Konkret ging es um die Eltern einer 15-jährigen, die 2012 verunglückte. Die Eltern wollten über das Facebook-Konto herausfinden, ob es Suizid oder ein Unfall war. Doch Facebook verweigerte den Zugang – und zog bis vor den BGH.

Der Bundesgerichtshof; Rechte: BGH

Das Problem: Der Gedenkmodus

Die Eltern kannten sogar das Passwort zum Facebook-Account ihrer Tochter. Doch kurz nach dem Unglück wurde das Konto in den „Gedenk-Zustand“ versetzt – einen besonderen Modus für Verstorbene. User können Facebook melden, wenn jemand verstorben ist, dann friert die Plattform das Konto ein. Selbst mit Passwort kommt niemand mehr an die Daten.

Heute haben alle großen Plattformen ähnliche Systeme: Instagram, TikTok, X (ehemals Twitter), LinkedIn – sie alle kennen Gedenkkonten. Meta (Facebook/Instagram) hat das System seit 2018 sogar erweitert: Nutzer können jetzt explizit festlegen, dass ihr Account nach dem Tod komplett gelöscht wird.

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Facebooks fragwürdige Datenschutz-Argumentation

Facebook argumentierte damals, es seien nicht nur die Daten der Verstorbenen betroffen, sondern auch die Privatsphäre aller Kommunikationspartner. Freunde, die über Messenger mit dem Mädchen gechattet hatten.

Besonders an diesen Chat-Verläufen waren die Eltern interessiert, um Klarheit über die Todesumstände zu bekommen. Facebook verwies auf das Telekommunikationsgeheimnis und verweigerte die Herausgabe.

Die Ironie: Ausgerechnet Facebook, das Datenschutz systematisch missachtet, pochte hier plötzlich auf Privatsphäre – in einem Fall, wo nichts mehr zu verdienen war. Der wahre Grund lag wohl eher im Aufwand: Die manuelle Verwaltung von Nachlass-Accounts kostet Zeit und Geld.

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BGH-Urteil: Digitale Gleichberechtigung

Der BGH entschied eindeutig: Digitale Daten genießen keinen höheren Schutz als analoge Daten wie Briefe oder Tagebücher. Das Erbrecht gilt auch online. Da die Eltern bereits zu Lebzeiten das Passwort kannten, war klar: Es gab keinen besonderen Schutzbedarf.

Dieses Grundsatzurteil hat die digitale Nachlassverwaltung in Deutschland revolutioniert. Plattformen müssen seitdem Erben Zugang gewähren – unter bestimmten Voraussetzungen.

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So regelt ihr euer digitales Erbe heute

Die meisten Plattformen haben ihre Nachlassregelungen seit 2018 ausgebaut:

Facebook/Meta: Ihr könnt einen Nachlasskontakt bestimmen, der das Profil verwalten darf. Seit 2019 können Nachlasskontakte auch auf private Nachrichten zugreifen – wenn der Verstorbene das zu Lebzeiten erlaubt hat.

Google: Der „Inaktivitätsmanager“ gibt Vertrauenspersonen nach einer bestimmten Inaktivitätszeit Zugang zu Gmail, Fotos, Drive und anderen Diensten.

Apple: Die „Digitale Nachlasskontakte“ (seit iOS 15) ermöglichen Zugang zu iCloud-Daten, Fotos und gespeicherten Passwörtern.

Microsoft: Ähnlich wie Google bietet Microsoft Nachlass-Optionen für Outlook, OneDrive und andere Dienste.

Bei TikTok, X und LinkedIn ist das Verfahren komplizierter – hier müssen Angehörige meist Sterbeurkunde und Erbschein vorlegen.

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Neue Herausforderungen: KI und Krypto

Seit dem BGH-Urteil sind neue digitale Nachlassprobleme entstanden:

Kryptowährungen: Ohne Private Keys sind Bitcoin & Co. für immer verloren. Millionenschwere Wallets verschwinden regelmäßig mit ihren Besitzern.

KI-generierte Inhalte: Wer erbt die Rechte an KI-Kunstwerken oder ChatGPT-Unterhaltungen?

Digitale Identitäten: NFTs, Metaverse-Avatare, Gaming-Accounts – was passiert mit virtuellen Besitztümern?

Spezialisierte Anwaltskanzleien und Bestattungsunternehmen bieten heute „Digitale Nachlass-Services“ an. Sie kümmern sich um die Abwicklung mit dutzenden Plattformen.

Praktische Tipps für euch

  1. Passwort-Manager nutzen: Lastpass, 1Password oder Bitwarden haben Notfall-Zugänge für Angehörige.

  2. Testament erweitern: Digitale Konten explizit erwähnen und Zugangsdaten hinterlegen.

  3. Nachlasskontakte einrichten: Bei allen wichtigen Diensten Vertrauenspersonen bestimmen.

  4. Regelmäßig aufräumen: Alte Accounts löschen, wichtige Daten sichern.

  5. Familie informieren: Angehörige müssen wissen, welche Accounts existieren.

Das BGH-Urteil war erst der Anfang. In unserer digitalisierten Welt wird der Umgang mit dem digitalen Erbe immer wichtiger – und komplexer.

Zuletzt aktualisiert am 08.03.2026