Live-Videos nicht vom NetzDG erfasst

Plattformen sind heute durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dazu verpflichtet, straftrechtlich relevante Inhalte nach Kenntnis zu löschen. Dazu haben sie 24h Zeit. Das Problem: Live-Videos werden auf diese Weise nie blockiert.

Ein schwieriges Thema: Wie lässt sich erreichen, dass Live-Videos inhaltlich in Ordnung sind? Anders als hochgeladene Videos, die danach online gehen, lassen sich Live-Videos nicht wirklich auf problematische oder gar kriminelle Inhalte prüfen. Selbst Künstliche Ingelligenz (KI) ist derzeit überfordert: Sie kann zum Beispiel mitunter gewalttätige Videospiele nicht unterscheiden von realen Bildern.

Ich habe mit dem auf Internetthemen spezialisierten Anwalt Christian Solmecke über das Thema gesprochen. Er hat mir erklärt: Plattformen sind zuständig – haben aber eben 24h Zeit, auf Videos mit kriminellen Inhalten zu reagieren. Eine Menge Zeit. Ausreichend Zeit jedenfalls, solche Videos dann zu kopieren – und sie verbreiten sich wirklich rasant im Netz.

Zwar betreiben die Plattformen mittlerweile einen gewissen Aufwand, um die schneeballartige Verbreitung auszubremsen – allerdings gelingt das nicht, wie wir wissen.

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