Und ewig grüßt das Murmeltier: Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wird immer wieder diskutiert, als Regelung/Gesetz eingeführt – und von Gerichten einkassiert. Nun hat der EuGH erneut entschieden: In der vorliegenden Form ist die VDS nicht in Ordnung. Doch Polizei und Staatsanwaltschaften brauchen Daten, wenn sie Kriminelle dingfest machen wollen. Es braucht daher eine Lösung – aber am besten als Neuanfang.
Manche Gesetze und EU-Regeln sind einfach nicht totzukriegen. Obwohl höchste Gerichte wie das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof (EuGH) immer wieder klare Ansagen machen und sie sogar aufheben. Das gilt zum Beispiel für die Vorratsdatenspeicherung (VDS).

Vorratsdatenspeicherung bleibt umstritten
Die aktuelle Diskussion um die VDS ist inzwischen über ein Jahrzehnt alt – und ein Ende ist nicht in Sicht. Nach dem jüngsten EuGH-Urteil von 2025 bleibt die Rechtslage weiter unklar: Von ausnahmslos allen EU-Bürgern unentwegt und überall Bewegungs-, Kontakt- und Kommunikationsdaten zu erheben und zu speichern – und das anlasslos, also ohne konkreten Tatverdacht -, ist aus Sicht der Richter unverhältnismäßig und deshalb nicht erlaubt.
Allerdings haben die Richterinnen und Richter diesmal die Tür einen kleinen Spalt weit geöffnet: Bei schweren Straftaten und wenn die nationale Sicherheit bedroht ist, sind laut EuGH Ausnahmen erlaubt. Dann dürfen Daten auf Vorrat gespeichert werden. Aber das ist dann eben auch nicht mehr „anlasslos“, sondern fokussiert, konkret begründet – und richterlich angeordnet. Ein Unterschied.
Neue technische Möglichkeiten verändern das Spiel
Inzwischen haben sich die technischen Rahmenbedingungen dramatisch verändert. Wo früher hauptsächlich Telefonnummern und E-Mail-Adressen im Fokus standen, geht es heute um eine Vielzahl digitaler Spuren: Messenger-Kommunikation über WhatsApp, Signal oder Telegram, Cloud-Dienste, Social Media-Aktivitäten und IoT-Geräte erzeugen permanent neue Datenspuren.
Besonders problematisch: Viele dieser Dienste werden von US-amerikanischen oder chinesischen Unternehmen betrieben, die nicht der EU-Rechtsprechung unterliegen. Apple, Google, Meta und TikTok haben eigene Datenschutzrichtlinien und kooperieren nur begrenzt mit europäischen Behörden. Das macht Ermittlungen noch komplizierter.
Künstliche Intelligenz als Game Changer
Eine völlig neue Dimension bringt der Einsatz von KI-Systemen in die Diskussion. Moderne Analysewerkzeuge können aus scheinbar harmlosen Metadaten detaillierte Profile erstellen – ohne dass überhaupt Inhalte gespeichert werden müssen. Diese „intelligente“ Auswertung macht die anlasslose Sammlung noch problematischer, bietet aber auch neue Möglichkeiten für zielgerichtete Ermittlungen.
Einige EU-Länder experimentieren bereits mit KI-gestützten Systemen, die verdächtige Muster erkennen sollen, bevor Straftaten begangen werden. Das ist datenschutzrechtlich hochumstritten, könnte aber helfen, die Datensammlung zu fokussieren.
Einen Überwachungsstaat will keiner
Zur Bekämpfung schwerer Verbrechen – etwa Clan-Kriminalität, Kinderpornografie oder Terrorismus – brauchen Fahnder Nutzungsdaten. Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter erklärt glaubhaft: Vor allem die IP-Daten sind wichtig. Die Ermittler wollen nicht möglichst viele Daten, sondern bei Bedarf die Richtigen.
Ich persönlich verstehe die Sorgen von Netzaktivisten und Datenschützern: Wehret den Anfängen. Fängt ein Staat erst mal an, im großen Stil Kommunikationsdaten zu sammeln, droht Missbrauch. Die Beispiele aus autoritären Regimen zeigen deutlich, wohin das führen kann.
Vielleicht nicht gleich bei uns in Deutschland, aber womöglich in anderen EU-Ländern. Und – wer weiß: Vielleicht auch irgendwann bei uns. So etwas muss natürlich verhindert werden.
Polizei braucht moderne Werkzeuge
Auf der anderen Seite müssen aber auch Polizei und Ermittlungsbehörden ihre Arbeit machen können. Können sie aber häufig nicht. Viele Verfahren werden eingestellt, weil die nötigen Daten fehlen. IP-Adressen werden derzeit nicht gespeichert/vorgehalten, da die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt ist.
Besonders bei Cybercrime-Fällen sind die Ermittler oft machtlos. Wenn Kriminelle über VPN-Dienste oder das Tor-Netzwerk agieren, führen die digitalen Spuren ins Leere. Gleichzeitig nehmen Online-Straftaten massiv zu: Von Ransomware-Attacken über Identitätsdiebstahl bis hin zu Darknet-Märkten für Drogen und Waffen.
Das scheint also auch nicht ideal zu sein. Es ist doch so: Wir müssen uns im Alltag immer wieder mal Einschnitte in die Privatsphäre gefallen lassen – die müssen dann aber natürlich gut begründet sein.
Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung
Eine vielversprechende Alternative ist das sogenannte „Quick Freeze“-Verfahren. Dabei werden Daten nicht präventiv gespeichert, sondern erst bei konkretem Tatverdacht „eingefroren“ – also vor der Löschung bewahrt. Dieser Ansatz wurde bereits in mehreren EU-Ländern erfolgreich getestet.
Der Vorteil: Es werden nur relevante Daten gesichert, und das auch nur zeitlich begrenzt. Ein Richter muss das Verfahren genehmigen, wodurch Missbrauch verhindert wird. Gleichzeitig bekommen Ermittler die Daten, die sie für ihre Arbeit brauchen.
Ein Neuanfang ist nötig
Von daher ist eine Vorratsdatenspeicherung, die einfach mal so von allen Daten sammelt, in der Tat unzumutbar und gefährlich. Allerdings ist es meiner Ansicht nach auch keine Lösung, partout den Bedarf von Polizei und Ermittlern zu ignorieren. Die haben nämlich keine Überwachungsphantasien, sondern brauchen schlichtweg Werkzeuge und Daten, um ihre Arbeit machen zu können.
Was es also dringend braucht ist ein Neuanfang: Politik muss sich von dem Gedanken lösen, die Daten aller anlasslos zu speichern. Es müssen Lösungen her, die ein Maximum an Diskretion und Privatsphäre garantieren, aber es ermöglichen, Kriminelle dingfest zu machen.
Dabei sollten moderne Technologien wie Privacy-Enhancing Technologies (PETs) eingesetzt werden. Diese ermöglichen es, Daten zu analysieren, ohne sie vollständig zu entschlüsseln oder preiszugeben. Homomorphe Verschlüsselung und Secure Multi-Party Computation sind Beispiele für Techniken, die sowohl Datenschutz als auch Ermittlungserfolg ermöglichen könnten.
Die Zukunft liegt nicht in der massenhaften Überwachung aller Bürger, sondern in intelligenten, zielgerichteten und rechtsstaatlich kontrollierten Ermittlungsmethoden. Dafür braucht es aber endlich den politischen Willen, die Sackgasse der traditionellen VDS zu verlassen.
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Zuletzt aktualisiert am 27.02.2026
