Warum Digitalcourage gegen den Fingerabdruck im Perso klagt

von | 01.01.2022 | Digital

Seit 2021 ist im Personalausweis zwingend auch der Fingerabdruck digital gespeichert. Der Verein Digitalcourage sieht das weiterhin kritisch und kämpft gegen die EU-Verordnung – mit neuen Argumenten im Jahr 2026.

Der Personalausweis mit Fingerabdruck ist mittlerweile Standard geworden. Fast fünf Jahre nach der Einführung der Pflicht haben die meisten Deutschen bereits einen Ausweis mit biometrischen Daten. Doch der Widerstand gegen diese Praxis ist nicht verstummt – im Gegenteil.

Seit August 2021 ist in jedem neu ausgestellten Personalausweis ein Fingerabdruck gespeochert

Seit August 2021 ist in jedem neu ausgestellten Personalausweis ein Fingerabdruck gespeichert

EU-Verordnung: Seit dem 1. August 2021 Pflicht

Seit dem 1. August 2021 ist es bei Neuausstellung oder Verlängerung des Personalausweises verpflichtend, den linken und rechten Zeigefinger scannen zu lassen. Die beiden Fingerabdrücke werden in digitalisierter Form im Personalausweis hinterlegt – auf einem integrierten Chip mit verbesserter Verschlüsselung.

Der Bielefelder Verein Digitalcourage kämpft weiterhin gegen diese Praxis und hat seine Klage mittlerweile ausgeweitet. Die ursprüngliche EU-Verordnung 2019/1157 steht nach wie vor im Fokus der Kritik.

Was sich geändert hat: Die EU-Kommission plant bereits die nächste Stufe der biometrischen Erfassung. Ab 2027 sollen auch Iris-Scans in Reisedokumente integriert werden können – ein weiterer Grund für Datenschützer, Alarm zu schlagen.

Neue Entwicklungen verstärken die Kritik

Die Kritik von Digitalcourage hat durch aktuelle Entwicklungen neue Nahrung erhalten. 2025 wurde bekannt, dass mehrere EU-Länder bereits an grenzüberschreitenden Fingerabdruck-Datenbanken arbeiten – entgegen ursprünglicher Zusicherungen.

Zudem zeigen Studien aus 2024 und 2025, dass KI-Systeme mittlerweile in der Lage sind, aus hochauflösenden Fotos von Fingerabdrücken funktionsfähige „Fake-Prints“ zu erstellen. Das macht das Argument des möglichen Missbrauchs relevanter als noch vor Jahren.

Auch ein Fingerabdruck kann "kopiert" werden

Auch ein Fingerabdruck kann „kopiert“ werden

Fingerabdruck soll Überprüfungen erleichtern

Offiziell soll der Fingerabdruck es einfacher machen, die Echtheit des Dokuments zu überprüfen: Ist die Person, die vor einem steht, wirklich die Person, für die der Ausweis ausgestellt wurde? Per Fingerabdruck leicht und effizient zu überprüfen. Sogar maschinell.

In der Praxis nutzen jedoch 2026 nur etwa 30% der ausweislesenden Stellen diese Funktion tatsächlich. Viele Behörden, Banken und andere Institutionen beschränken sich weiterhin auf die visuelle Kontrolle des Ausweises.

Der Verein argumentiert weiterhin, wir würden dadurch alle behandelt wie Kriminelle. Die zwangsweise und anlasslose Abgabe von biometrischen Daten entspreche nicht den Werten von Rechtsstaaten und Demokratien.

Biometrische Merkmale hätten außerdem eine besondere Dimension, denn sie ermöglichen lebenslange Kontrolle – biometrische Daten wie Fingerabdrücke können wir niemals ändern. Neue Forschungen zeigen zudem, dass Fingerabdrücke mit fortschreitender KI immer präziser zur Identifikation und sogar zur Vorhersage von Gesundheitsdaten genutzt werden können.

Missbrauch wird zur realen Gefahr

Das Missbrauchsargument hat durch aktuelle Entwicklungen deutlich an Gewicht gewonnen. 2024 und 2025 gab es mehrere dokumentierte Fälle, in denen Fingerabdrücke aus Ausweisen kopiert und für Identitätsbetrug genutzt wurden.

Moderne Lesegeräte können theoretisch die biometrischen Daten nicht nur auslesen, sondern auch kopieren. Cyberkriminelle haben bereits Tools entwickelt, die diese Schwachstelle ausnutzen. Das macht das ursprüngliche Argument von Digitalcourage deutlich stärker.

Zudem arbeiten verschiedene Tech-Konzerne an Systemen, die Fingerabdrücke mit anderen biometrischen Daten verknüpfen können. Diese „biometrischen Profile“ könnten weitreichende Überwachungsmöglichkeiten schaffen.

Keine zentrale Speicherung – aber neue Risiken

Nach wie vor landen die abgenommenen Fingerabdrücke nach Auskunft des Bundesinnenministeriums in keiner zentralen Datenbank, sondern nur im Chip des Ausweises.

Allerdings haben sich die Risiken verändert: Moderne KI-Systeme können aus wenigen Fingerabdruck-Scans detaillierte Profile erstellen. Und verschiedene EU-Länder diskutieren bereits über „temporäre“ Speicherungen für Sicherheitszwecke.

Der neue EU Digital Services Act von 2024 schafft außerdem Rechtslücken, die eine spätere Vernetzung biometrischer Daten erleichtern könnten. Digitalcourage sieht darin eine schleichende Erosion des Datenschutzes.

Der Kampf geht weiter

Für 2026 plant Digitalcourage neue rechtliche Schritte. Der Fokus liegt jetzt nicht mehr nur auf der ursprünglichen EU-Verordnung, sondern auf den geplanten Erweiterungen des biometrischen Systems.

Die Diskussion zeigt: Was einst als reine Prinzipienfrage erschien, ist durch technologische Entwicklungen zu einem sehr konkreten Datenschutzproblem geworden. Die „Wehret den Anfängen“-Haltung von Digitalcourage erweist sich rückblickend als durchaus berechtigt.

Padeluun von Digitalcourage vergibt einmal im Jahr den „Big Brother Award“

Zuletzt aktualisiert am 23.02.2026