Entscheidung drängt: Nur noch bis 26. Mai Zeit für Widerspruch
Meta, der Konzern hinter Facebook, Instagram und WhatsApp, macht Ernst: Ab dem 27. Mai 2025 beginnt das Unternehmen damit, öffentliche Inhalte europäischer Nutzerinnen und Nutzer zur Weiterentwicklung seines KI-Assistenten Meta AI zu verwenden.
Die Verbraucherzentrale NRW hat den Konzern deshalb bereits wegen Verstößen gegen europäisches Datenschutzrecht abgemahnt. Wer nicht möchte, dass seine Daten zum KI-Training verwendet werden, sollte schnell handeln.

Wie wir hierher gekommen sind
Die Pläne sind nicht neu. Bereits im Mai 2024 kündigte Meta an, alle öffentlich zugänglichen Beiträge und Fotos von Nutzern für KI-Trainingszwecke einzusetzen.
Nach massiver Kritik von Datenschutzbehörden und einer ersten Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW schob der Konzern sein Vorhaben zunächst auf. Im April 2025 startete Meta jedoch einen neuen Versuch, diesmal mit einfacheren Widerspruchsmöglichkeiten für die Nutzer.
Die Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christine Steffen, kritisiert das Vorgehen: „Wir haben Meta per Abmahnung am 30. April 2025 dazu aufgefordert, ihre Pläne für Instagram und Facebook zu stoppen.“
Die Verbraucherschützer bemängeln unter anderem, dass der pauschale Verweis auf das „berechtigte Interesse“ des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wer ist betroffen?
Die Datennutzung betrifft alle Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren, die Inhalte auf Meta-Plattformen teilen. Konkret geht es um:
- Öffentliche Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften auf Facebook und Instagram
- Öffentliche Kommentare unter Beiträgen anderer Nutzer
- Rezensionen auf dem Facebook Marketplace
- Anfragen an den KI-Assistenten „Meta AI“
Nicht betroffen sind laut Meta:
- Private Nachrichten an Freunde und Familie
- Inhalte, die nur für einen eingeschränkten Personenkreis sichtbar sind
- Beiträge von Nutzern unter 18 Jahren
- WhatsApp-Chats (diese sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt)
So legt Ihr Widerspruch ein
Um der Nutzung eurer Daten für KI-Trainingszwecke zu widersprechen, stellt Meta Online-Formulare bereit. Die Zeit drängt: Ein Widerspruch sollte spätestens bis zum 26. Mai 2025 erfolgen. Danach können eure Daten Teil der KI werden und lassen sich nicht mehr zurückholen oder löschen.
Bei Facebook:
- Ruft euer Profil auf
- Klickt auf das Zahnrad-Symbol (Browser) oder die drei Striche (App)
- Wählt „Einstellungen und Privatsphäre“ und dann „Einstellungen“
- Scrollt nach unten zur „Datenschutzrichtlinie“
- Sucht nach dem Begriff „Widerspruchsrecht“ und klickt darauf
- Klickt auf den Link „zu widersprechen“
- Beantwortet die Frage „Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?“ mit „Ja“
- Gebt eure E-Mail-Adresse an und klickt auf „Senden“
Bei Instagram:
- Öffnet euer Profil
- Tippt auf die drei Striche oben rechts
- Wählt „Einstellungen“ und dann „Info“
- Geht zur „Datenschutzrichtlinie“
- Sucht nach „Widerspruchsrecht“ und klickt darauf
- Klickt auf den Link „zu widersprechen“
- Beantwortet die Frage „Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?“ mit „Ja“
- Gebt eure E-Mail-Adresse an und klickt auf „Senden“
Eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich. Meta sollte euch anschließend eine Bestätigung per E-Mail senden.
Wichtig: Wenn ihr mehrere Accounts besitzt, die nicht im gleichen Meta-Kontozentrum verbunden sind, müsst ihr den Vorgang für jeden Account separat durchführen.

Was passiert, wenn Ihr nicht widersprecht?
Wenn ihr keinen Widerspruch einlegt, verwendet Meta eure öffentlichen Daten automatisch zum Training seiner KI-Modelle. Meta wird diese Daten nutzen, um seinen KI-Assistenten zu verbessern und an europäische Sprachen, Kulturen und Kontexte anzupassen.
Wichtig zu wissen: Selbst wenn ihr widersprecht, kann Meta unter Umständen trotzdem Daten verarbeiten, die euch betreffen – etwa wenn Dritte Fotos hochladen, auf denen ihr zu sehen seid, oder wenn Freunde euch in einem öffentlichen Beitrag markieren.
Wie realistisch ist das Risiko für private Daten?
Viele Nutzer fragen sich, wie hoch das Risiko tatsächlich ist, dass ihre persönlichen Informationen in KI-Modellen landen und dort missbraucht werden könnten. Hier eine Einordnung:
- Öffentliche vs. private Inhalte: Meta betont, dass nur öffentlich zugängliche Inhalte verwendet werden – also Daten, die ohnehin für jeden sichtbar sind. Private Nachrichten oder Beiträge mit eingeschränkter Sichtbarkeit sollen nicht für das KI-Training genutzt werden.
- Datennutzung in großen Mengen: KI-Modelle werden mit Milliarden von Datenpunkten trainiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass genau Deine persönlichen Daten für eine spezifische Ausgabe verwendet werden, ist daher relativ gering. Dennoch: Eure Daten fließen in die Gesamtheit der Trainingsdaten ein und prägen so das Verhalten der KI.
- Risiko der Re-Identifizierung: Ein tatsächliches Risiko besteht in der sogenannten Re-Identifizierung – also der Möglichkeit, dass die KI sensible Informationen über Dich wiedergeben könnte, wenn sie mit den richtigen Prompts angesprochen wird. Dieses Risiko ist besonders für Personen relevant, die ungewöhnliche oder einzigartige Informationen geteilt haben.
- Keine Löschmöglichkeit: Besonders problematisch ist, dass einmal für das Training verwendete Daten nicht mehr aus dem KI-Modell entfernt werden können. Wenn Du also heute etwas poste´st und später bereust, kannst Du den Beitrag zwar löschen – aber die Spuren in der KI bleiben bestehen.
KI braucht Trainingsdaten – eine Einordnung
Es ist wichtig zu verstehen, dass leistungsfähige KI-Systeme wie Meta AI massive Mengen an Trainingsdaten benötigen, um zu funktionieren. Ohne diese Daten könnten solche Technologien nicht existieren. Die Verarbeitung großer Datenmengen ist daher ein notwendiger Teil des Fortschritts im Bereich der künstlichen Intelligenz.
Meta argumentiert, dass es ein „berechtigtes Interesse“ daran hat, seine KI-Dienste zu verbessern und an europäische Nutzer anzupassen. Die Verwendung von Nutzerdaten für das Training soll dazu beitragen, dass Meta AI besser mit regionalen Besonderheiten, Dialekten und kulturellen Kontexten umgehen kann.
Aus technischer Sicht ist diese Argumentation nachvollziehbar: KI-Systeme lernen durch Beispiele, und je vielfältiger und repräsentativer diese Beispiele sind, desto besser funktioniert die KI für alle Nutzergruppen. Dies erklärt, warum Unternehmen wie Meta auf möglichst große und diverse Datensätze angewiesen sind.
Die eigentliche Kontroverse liegt aber weniger in der technischen Notwendigkeit als vielmehr in der Art und Weise, wie Meta die Zustimmung einholt. Statt aktiv um Erlaubnis zu bitten (Opt-in), wählt der Konzern einen Opt-out-Ansatz – wer nicht widerspricht, stimmt automatisch zu. Datenschützer kritisieren diese Herangehensweise als nicht konform mit europäischem Datenschutzrecht.
Fazit: Handelt jetzt
Unabhängig davon, wie Du persönlich zur Nutzung Deiner Daten für KI-Trainingszwecke stehst: Wichtig ist, eine bewusste Entscheidung zu treffen. Die Frist läuft am 26. Mai 2025 ab – danach haben wir keine Möglichkeit mehr, die Verwendung der bisherigen Beiträge zu verhindern.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte jetzt Widerspruch einlegen. Der Prozess ist unkompliziert und erfordert nur wenige Klicks. Bitte bedenken: Was einmal in KI-Modellen steckt, lässt sich nicht mehr zurückholen.
Gleichzeitig ist es wichtig, die Entwicklung von KI-Technologien nicht grundsätzlich zu verteufeln. Diese Systeme können wertvolle Dienste leisten und unser Leben in vielen Bereichen bereichern – vorausgesetzt, sie werden verantwortungsvoll entwickelt und eingesetzt.
Eine informierte Debatte darüber, unter welchen Bedingungen unsere Daten für solche Zwecke genutzt werden dürfen, ist daher unerlässlich.