Der „Digital Markets Act“ (DMA) bringt viele Veränderungen und Vorteile

von | 08.03.2024 | Digital

Lange haben die Mitglieder der EU-Kommission daran gearbeitet – jetzt sind „Digital Services Act“ (DSA) und „Digitam Markets Act“ (DMA) installiert und gültig. Es geht um mehr Schutz für User, Verbraucher und auch besseren Wettbewerb. Vieles wird wirklich besser.

Mehr Wettbewerb und mehr Auswahl für Verbraucher: Der „Digital Markets Act“ (DMA) will die Macht der großen Digitalkonzerne beschneiden. Verbraucher bekommen mehr Rechte – und wenn es gut läuft, können sie auch Geld sparen

Die EU hat lange gebraucht. Aber man muss sagen: Eher als USA oder Asien hat die EU Regeln aufgestellt, um die Macht der großen Digitalkonzerne einzudämmen. Wie sagte doch ein US-Senator so treffend zu Mark Zuckerberg in einem Hearing: „Sie sind keine Konzerne, Sie sind Staaten“.

Und so haben sich nicht wenige von den großen Konzernen auch benommen. Lange Zeit haben sie grundsätzlich nur nach den ur-eigenen Regeln gespielt: Die „Nutzungsbedingungen“ der Anbieter waren quasi Gesetz. Vorschriften und Kultur der anderen Länder wurden (und werden) oft nur mit Widerwillen geachtet und umgesetzt.

Apple wurde von der EU zu einem Bußgeld in Höhe von 1,8 Mrd. EUR verdonnert. Hintergrund sind Wettbewerbsrecht, der App-Store und die Provisionen bei Zahlungen.

Apple wurde von der EU zu einem Bußgeld in Höhe von 1,8 Mrd. EUR verdonnert

Genau das wollte und will die EU mit dem „Digital Markets Act“ (DMA) gemeinsam mit dem „Digital Services Act“ (DSA) ändern. Während der DSA vor allem das Geschehen in den „Sozialen Netzwerken“ betrifft, dreht sich im DMA alles um Wettbewerb und am Ende um mehr Auswahl und Rechte für die Verbraucher.

Wir Verbraucher haben viele Vorteile

Jetzt, Anfang März, hat nun auch der „Digital Markets Act“ Gültigkeit erlangt. Die Konzerne müssen umstellen.

Für Verbraucher bedeutet der „Digital Markets Act“ im Wesentlichen nur Vorteile: Mehr Auswahl, bessere Preise und bessere Sichtbarkeit von kleineren Anbietern und Diensten, die bislang oft untergegangen sind. Aber mit der Umsetzung der neuen EU-Regeln sind auch einige Umstellungen verbunden, möglicherweise auch von einigen Gewohnheiten, denn die großen Anbieter müssen einiges verändern, wenn sie hohe Bußgelder vermeiden wollen.

Betroffen sind vor allem die bekannten Namen: Apple, Google, Microsoft, Alfabet (darunter fallen alle Google-Dienste wie Youtube, aber auch die Suchmaschine), aber auch der Meta-Konzern mit Facebook, Instagram und Co. Unter dem Digital Markets Act in der EU fallen folgende Konzerne und Dienste:

  1. Alphabet (Google)
  2. Amazon
  3. Apple
  4. ByteDance (TikTok)
  5. Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp)
  6. Microsoft

Apple setzt am schnellsten um

Am schnellsten werden wir Veränderungen bei Apples App-Store sehen, für iOS, also iPhone und iPad.

Bislang fährt Apple da ein strenges Regiment, entscheidet alleine, welche Regeln gelten, was die Apps dürfen und was nicht – und vor allem kassiert das Unternehmen bis zu 30% Provision bei allen Zahlungen. Das wird sich ändern. Es wird alternative App-Stores geben, etwa von Games-Anbietern oder großen Unternehmen.

Apple kassiert bei allen Transaktonen bis zu 30% Provision

Apple kassiert bei allen Transaktonen bis zu 30% Provision

Aufgrund des Digital Markets Act führt Apple folgende Veränderungen durch:

  1. Apple könnte gezwungen sein, Browser-Engines anderer Hersteller zuzulassen, was zu mehr Vielfalt und Wettbewerb im Bereich der Browser führen würde.
  2. Der DMA verlangt von Apple, den Zugang für Softwaredrittanbieter zu erleichtern und die eigenen Sicherheitsmechanismen interoperabler zu gestalten. Dies soll die Konkurrenz fördern und den Verbrauchern mehr Auswahl bieten.
  3. Der DMA verbietet bei Gatekeepern wie Apple die Integration von internen Daten, die nicht öffentlich zugänglich sind, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
  4. Unternehmen wie Apple müssen sich an die Vorgaben des DMA halten, da bei Nichteinhaltung empfindliche Strafen drohen, einschließlich Strafzahlungen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes bei Erstverstößen.

Erste alternative App-Stores

Der Wettbewerb nutzt seine Chance – auch wenn einige auch mit dem neuen Status Quo längst noch nicht zufrieden sind. Erste große Anbieter haben jedenfalls bereits alternative App-Store angekündigt, darunter der bekannte Games-Entwickler „Epic Games“, den die meisten durch das populäre Online-Game „Fortnite“ kennen. Epic Games liegt im Dauer-Clinch mit Apple – und war einer der ersten, der mit einem eigenen App-Store an den Start geht.

Aber auch der Anbieter der Software „MacPaw“ will einen eigenen Store starten – und dort Gebühren kassieren.

Apples App-Store muss ab März Wettbewerb zulassen, so sieht es der Digital Markets Act vor

Apples App-Store muss ab März Wettbewerb zulassen, so sieht es der Digital Markets Act vor

Alternative App Stores bei Apple bedeuten, dass Nutzer die Möglichkeit haben, Apps von anderen Quellen als dem offiziellen App Store herunterzuladen und zu installieren.

Diese alternativen App Stores bieten eine Vielzahl von Apps, Spielen, Klingeltönen und anderen Inhalten, die möglicherweise nicht im offiziellen Store verfügbar sind. Einige Beispiele für alternative App Stores sind:

  1. AltStore: Ein alternativer App Store für iOS-Geräte, der ohne Jailbreak funktioniert und es Benutzern ermöglicht, .ipa-Dateien von Apps und Spielen herunterzuladen, die nicht im Apple Store verfügbar sind.
  2. CokerNutX: Ein weiterer alternativer App Store für iOS-Geräte, der Tausende von Drittanbieter-Apps, Einstellungen und Spiele bietet. CokerNutX erfordert keine Verwendung eines Apple-Kontos zur Installation und unterstützt alle iOS-Versionen.
  3. Tweakbox: Ein alternativer App Store für iOS-Geräte, der es Benutzern ermöglicht, modifizierte Apps ohne den offiziellen Apple App Store zu installieren. Tweakbox bietet eine Vielzahl von Apps und Spielen, die nicht leicht im offiziellen Store zu finden sind.

Diese alternativen App Stores bieten den Nutzern mehr Flexibilität, Vielfalt und Zugänglichkeit als der offizielle App Store. Sie können dazu beitragen, dass Entwickler besser vergütet werden und bieten oft lukrativere Angebote als die bekannten App Stores. Durch die Öffnung für alternative App Stores könnte Apple jedoch einen Teil seiner Einnahmen aus dem App Store verlieren.

App-Entwickler haben jetzt die Wahl: Sie können alles belassen, wie es ist und ihre Anwendungen wie bisher ausschließlich über Apples App-Store vertreiben, müssen dann aber von ihren dort mit digitalen Gütern und Abos erzielten Einnahmen 15 bis 30 Prozent Provision zahlen.

Oder sie machen von den neuen Store-Regeln Gebrauch und eröffnen einen eigenen Store. In diesem Fall gelten andere Konditionen: Die Gebühren sinken dann auf zehn bis 17 Prozent. Darüber hinaus müssen sie eine allgemeine „Fee“ (Gebühr) bezahlen. Ob diese neuen Regeln mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind, wird sich noch zeigen.

Für Benutzer bedeutet das aber auf jeden Fall: deutlich mehr Auswahl – und vielleicht auch günstigere Preise. Allerdings müssen sie auch flexibler werden (in verschiedenen Stores suchen).

WhatsApp muss sich für andere Messenger öffnen

Aber auch bei den Messengern wird sich einiges ändern. WhatsApp wird sich öffnen müssen: Interoperabilität wird das genannt. Künftig können WhatsApp Nutzer prinzipiell auch mit Usern anderer Messenger wie Signal, Threema oder Telegram Nachrichten austauschen.

  1. Große Messenger wie WhatsApp müssen sich öffnen und interoperabel werden, was bedeutet, dass sie auch Nachrichten von anderen Messengern empfangen können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Netzwerkeffekt zu verringern, der es großen Anbietern ermöglicht, aufgrund ihrer Marktmacht immer mehr Nutzer anzuziehen.
  2. Kleine, sichere Messenger wie Threema oder Signal sind gegen die Interoperabilität, da sie die Sicherheit ihrer Kommunikation gefährdet sehen. Diese Anbieter befürchten, dass die geplante Interoperabilität mit kommerziellen Messengern ihre Datenschutzstandards beeinträchtigen könnte.
Vor genau 10 Jahren h at sich der Facebook Konzern den Messenger WhatsApp einverleibt

Vor genau 10 Jahren h at sich der Facebook Konzern den Messenger WhatsApp einverleibt

Der Digital Markets Act zielt darauf ab, die Marktmacht großer Konzerne einzuschränken und kleineren Wettbewerbern den Markteintritt zu erleichtern. Durch die Öffnung großer Messenger für Interoperabilität sollen faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, während gleichzeitig Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit bestehen bleiben.

Ob die App-Entwickler alternativer Messenger das allerdings umsetzen werden, ist eine andere Frage. Es gibt nämlich Datenschutzbedenken: Wer sich mit dem Meta-Konzern verbindet, so die Sorge, liefert bei dem Konzern Daten ab – und möglicherweise werden eigentlich anonyme User dann für Meta sichtbar. Hier gibt es aktuell Diskussionen.

Doch der Digital Markets Act bricht – zumindest prinzipiell – den „Netzwerkeffekt“: Man wird nicht mehr gezwungen sein, WhatsApp zu benutzen, nur um mit Menschen kommunizieren zu können, die WhatsApp verwenden.

Weitere Veränderungen

Es gibt noch viele andere Veränderungen. Große Suchmaschinen wie Google müssen künftig auch die Ergebnisse spezialisierter Suchmaschinen deutlich prominenter anzeigen, etwa die Preise von Flügen oder Hotels – und nicht nur die Google-eigenen Dienste in den Vordergrund stellen. Ganz grundsätzlich ist es Google nicht mehr gestattet, die eigenen Dienste prominenter in der Suchmaschine anzuzeigen.

Der Digital Markets Act bringt wichtige Veränderungen mit sich:

  1. Mehr Fairness für Verbraucher: Der DMA schränkt die Monopolstellung großer Online-Plattformen ein, was zu einem fairen Wettbewerb und niedrigeren Verbraucherpreisen führt.
  2. Interoperabilität von Messengern: Große Messenger wie WhatsApp müssen sich öffnen und interoperabel werden, um Nachrichten von anderen Messengern empfangen zu können, was den Netzwerkeffekt verringern soll.
  3. Regulierung von Gatekeepern: Unternehmen wie Google und Apple werden strengeren Vorgaben unterworfen, um ihre dominante Position im digitalen Markt einzuschränken und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
  4. Datenschutz und Transparenz: Der DMA zielt darauf ab, den Datenschutz der Nutzer zu verbessern und einen fairen Wettbewerb in digitalen Märkten zu gewährleisten, indem er die Rechte der Nutzer stärkt und den Zugang zu Daten beschränkt.

Diese Veränderungen sollen insgesamt zu einem faireren und offeneren E-Commerce-Umfeld führen, indem sie die Marktmacht großer Konzerne einschränken und sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern mehr Chancengleichheit bieten.

Längst nicht alles wird sofort umgesetzt werden. Aber die Richtung stimmt: Verbraucher bekommen deutlich mehr Rechte und auch mehr Auswahl.

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