Digital Services Act tritt in Kraft: Das ändert sich

von | 16.02.2024 | Internet

Der „Digital Services Act“ ist der Versuch, besser und schneller gegen illegale Inhalte wie Hass und Hetze vorzugehen. Vor allem die großen Player müssen mehr Regeln befolgen und schneller reagieren. Was sich für Verbraucher alles ändert.

Die Europäische Union hat zwei Regelwerke verabschiedet, die vor allem große Anbieter betreffen. Ziel des „Digital Services Act“ (DSA) ist, illegale Inhalte auf Plattformen zu bekämpfen und Verbrauchern deutlich mehr Rechte zu geben und ein sicheres Umfeld zu schaffen. Der „Digital Markets Act“ hingegen sorgt vor allem für faireren Wettbewerb und tritt Mitte März in Kraft.

Bekämpfung von Hass und Hetze

Der DSA ist ab dem 17. Februar 2024 in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig. Er bringt wesentliche Änderungen für digitale Dienstleistungen und Plattformen mit sich. Betroffen von den neuen Regeln ist ein breites Spektrum an Diensteanbietern, darunter soziale Netzwerke, Inhaltsplattformen, Marktplätze, App-Stores sowie Online-Reise- und Unterkunftsplattformen.

Der DSA hat drei Hauptziele: Erstens: Illegale Inhalte sollen schneller und effektiver von den Plattformen entfernt werden. Zweitens: Die Plattformen sollen transparenter sein und den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten geben. Drittens: Der Wettbewerb im Online-Bereich soll fairer gestaltet werden.

17 große Plattformen sind vom Digital Services Act besonders betroffen

17 große Plattformen sind vom Digital Services Act besonders betroffen

Plattformen müssen proaktiv kriminelle Inhalte melden 

Plattformen wie Instagram, Tiktok oder Facebook müssen einiges unternehmen. Sie müssen künftig Risikobewertungen durchführen, um zu ermitteln, welche illegalen Inhalte oder schädlichen Aktivitäten auf ihren Plattformen verbreitet werden könnten. Das muss schnell und effektiv geschehen. Und sie müssen Forschern Zugang zu relevanten Daten geben (was insbesondere Meta bislang oft verweigert hat).

Der DSA geht noch einen Schritt weiter: Plattformen und Anbieter müssen den Behörden künftig bereits verdächtige kriminelle Aktivitäten melden, etwa der Polizei. Besonders streng sind die Vorschriften für die großen Player, die EU nennt sie „Gatekeeper“. Gemeint sind damit Plattformen und Dienste, die mindestens 45 Millionen Nutzer in der EU haben (10% der Bevölkerung). Sie stehen ab sofort unter besonderer Aufsicht.

Verbraucherschutz: Transparenzpflicht

Es gilt jetzt eine verstärkte Transparenzpflicht: Online-Plattformen müssen besser über ihre Algorithmen und ihre Vorgehensweise bei der Moderation von Inhalten informieren. Das bedeutet konkret: Hat Facebook oder TikTok mal wieder einen Beitrag gesperrt, dann geht es nicht mehr, dass man niemanden erreicht und nicht erfährt, warum der Beitrag gesperrt wurde.

Die Plattform-Betreiber müssen genau erklären, wieso der Beitrag gesperrt wurde, sie müssen ihre Entscheidung transparent machen und nötigenfalls auch eine Möglichkeit zum Widerspruch vorsehen. Dasselbe gilt für ein komplett blockiertes Konto. Hier geht es darum, dass die Plattformen, die auch Wächter und damit mächtig sind, nicht eigenmächtig agieren. Sie müssen sich erklären und ihre Entscheidungen begründen 

Hass und Hetze: Plattfomen müssen aktiv melden und schneller aktiv werden

Hass und Hetze: Plattfomen müssen aktiv melden und schneller aktiv werden

Möglichkeiten zur Beschwerde

Online-Plattformen müssen also insgesamt wirksamer gegen illegale Inhalte vorgehen und diese schneller entfernen. Außerdem sind bessere Möglichkeiten zur Beschwerde vorgesehen: Nutzer können sich künftig einfacher bei Online-Plattformen über illegale Inhalte oder andere Verstöße gegen den DSA beschweren. Diese Möglichkeit bestand bislang gar nicht.

Außerdem müssen sich die Plattformen auch erklären, ob sie aktiv geworden sind und was sie gemacht haben. Auch das gab es bislang nicht.

Damit das alles nicht nur ein Papiertiger bleibt, wird zur Durchsetzung des DSA eine neue Behörde eingerichtet, bei der Europäischen Kommission für digitale Dienste, die den Betreibern auf die Finger schaut und bei Beschwerden aktiv wird. Verbraucher sollen ihre Rechte besser durchsetzen können. Es drohen Bußgelder bis zu 6% des Jahresumsatzes.

Das Regelwerk ist insbesondere zum Verbraucherschutz entwickelt worden

Das Regelwerk ist insbesondere zum Verbraucherschutz entwickelt worden

17 große Anbieter gelten als „Gatekeeper“

Laut Brüssel gelten immerhin 17 Anbieter als „Gatekeeper“, darunter Amazon, Apple, Google, Meta (mit Facebook und Instagram), sowie TikTok und X. Die Plattformen müssen unter anderem Minderjährige besonders schützen, vor allem vor Cybergrooming (so wird es genannt, wenn sich Erwachsene verdeckt auf Plattformen Minderjährigen annähern) und die Verbreitung sexualisierter Gewalt an Minderjährigen.

Was neu ist: Die Plattformen müssen auch psychische Folgen der Internet-Nutzung bei Kindern einschätzen oder dafür sorgen, dass diese nicht mehr mit gezielter Werbung angesprochen werden.

Insgesamt sollen Gatekeeper genau im Blick haben, welche Inhalte bei ihnen verbreitet werden und für mehr Transparenz sorgen. Ein weiteres Thema ist die Verbreitung von Desinformation, die ebenfalls aktiv von den Anbietern bekämpft werden muss. Über all das verlangt die EU-Kommission Rechenschaft.

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