Drohnen sind und bleiben ein beliebtes Diskussionsthema. Darf man sie noch fliegen? Unter welchen Voraussetzungen? Im Internet tummeln sich viele Anbieter, die Euch gleich teure Prüfungen aufschwatzen wollen. Hier solltet Ihr vorsichtig sein!
War das Fliegen einer Drohne früher noch cool und aufregend, so sind über die Zeit immer mehr Einschränkungen dazugekommen. Die Menschen um Euch herum reagieren zunehmend gereizt, und seit Januar 2021 ist mit der EU-Drohnenverordnung ein verschärfter Rechtsrahmen in Kraft. Diese fordert für bestimmte Drohnen einen Führerschein, also ein offizielles Dokument.

Das führt schnell dazu, dass findige Anbieter Euch einen kostenpflichtigen Kurs inklusive Prüfung aufschwatzen wollen. Oft deutlich teurer, als notwendig! Was wirklich erforderlich ist, findet Ihr immer aktuell auf der Seite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
Betreiber-Registrierung ist Pflicht
In jedem Fall müsst Ihr Euch als Betreiber registrieren (die sogenannte UAS-Betreiberregistrierung), sobald Eure Drohne eine Kamera hat oder schwerer als 250 Gramm ist. Dabei bekommt Ihr eine eID zugeordnet, mit der Ihr eindeutig identifizierbar seid. Diese ID muss als QR-Code oder Plakette an der Drohne angebracht werden. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist ebenfalls zwingend vorgeschrieben.
Wann braucht Ihr den kleinen Drohnenführerschein?
Der „kleine Drohnenführerschein“ (EU-Kompetenznachweis A1/A3) ist nur dann nötig, wenn Eure Drohne ein Startgewicht von 250 Gramm und mehr hat. Das erklärt, warum viele Consumer-Drohnen wie die DJI Mini-Serie präzise auf 249 Gramm optimiert sind – damit fallen sie nicht unter die Führerscheinpflicht.
Für schwerere Drohnen wie die beliebte DJI Mavic-Serie oder die DJI Air-Modelle hängt die Notwendigkeit eines Führerscheins vom geplanten Einsatzgebiet ab. Sie fallen in die „Offene Kategorie“, die sich in Unterkategorien A1, A2 und A3 aufteilt.
Die drei Unterkategorien im Detail:
- A1: Fliegen über unbeteiligte Personen (nur mit speziell zertifizierten Drohnen unter 250g)
- A2: Fliegen in der Nähe von unbeteiligten Personen mit mindestens 30 Metern Abstand (erfordert zusätzlich den „großen“ A2-Führerschein)
- A3: Fliegen fernab von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten mit mindestens 150 Metern Abstand
Mit dem kleinen A1/A3-Führerschein dürft Ihr Drohnen bis 25 Kilogramm in den Kategorien A1 und A3 fliegen. Das reicht für die meisten Hobby-Piloten völlig aus.
Günstig und offiziell: Der LBA-Onlinekurs
Den kleinen Drohnenführerschein könnt Ihr online für nur 31,28 Euro (Stand 2026) direkt beim Luftfahrt-Bundesamt ablegen. Einen kostenlosen Vorbereitungskurs gibt es ebenfalls auf der LBA-Website. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, von denen Ihr mindestens 30 richtig beantworten müsst.
Vorsicht vor überteuerten Anbietern
Viele kommerzielle Anbieter verlangen für dieselbe Prüfung zwischen 150 und 400 Euro – ein Vielfaches des offiziellen Preises! Oft werden zusätzliche „Services“ wie persönliche Betreuung oder umfangreiche Kursmaterialien versprochen, die für die reine Prüfung aber nicht erforderlich sind.
Die offizielle LBA-Prüfung ist identisch, egal wo Ihr sie ablegt. Das Zertifikat hat dieselbe Gültigkeit und wird EU-weit anerkannt. Spart Euch das Geld und geht direkt zur Quelle.
Neue Entwicklungen und Remote ID
Seit 2024 ist zusätzlich die „Remote ID“ verpflichtend geworden. Moderne Drohnen senden dabei kontinuierlich Identifikationsdaten aus, die von Behörden empfangen werden können. Ältere Drohnenmodelle benötigen eventuell ein zusätzliches Remote ID-Modul.
Flugverbotszonen beachten
Neben dem Führerschein müsst Ihr auch die zahlreichen Flugverbotszonen beachten. Apps wie „DFS-DroneRadar“ oder „Map2Fly“ zeigen Euch aktuelle Sperrgebiete an. Flughäfen, Naturschutzgebiete, Militäranlagen und Menschenansammlungen sind grundsätzlich tabu.
Fazit: Informiert Euch richtig
Der Drohnenführerschein muss nicht teuer sein. Mit der offiziellen LBA-Prüfung für rund 30 Euro seid Ihr legal unterwegs. Lasst Euch nicht von überteuerten Anbietern über den Tisch ziehen und informiert Euch direkt bei den offiziellen Quellen. So bleibt das Drohnenfliegen bezahlbar und macht weiterhin Spaß.
Zuletzt aktualisiert am 21.02.2026