Drohnen sind und bleiben ein beliebtes Diskussionsthema. Darf man sie noch fliegen? Unter welchen Voraussetzungen? Im Internet tummeln sich viele Anbieter, die Euch gleich teure Prüfungen aufschwatzen wollen. Hier solltet Ihr vorsichtig sein!
War das Fliegen einer Drohne früher noch cool und aufregend, so sind über die Zeit immer mehr Einschränkungen dazugekommen. Die Menschen um Euch herum reagieren zunehmend gereizt, und spätestens seit Anfang 2021 ist mit der EU-Drohnenverordnung auch noch ein neuer Rechtsrahmen hinzugekommen. Diese fordert für manche Drohnen einen Führerschein, also ein offizielles Dokument.
Das führt schnell dazu, dass findige Anbieter Euch einen kostenpflichtigen Kurs inklusiv einer Prüfung aufschwatzen wollen. Oft deutlich mehr, als Ihr brauchen würdet! Was wirklich nötig ist, findet Ihr immer aktuell auf der Seite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
In jedem Fall müsst Ihr Euch als Betreiber registrieren (die so genannte UAS-Betreiberregistrierung), sobald Eure Drohne eine Kamera hat. Dabei bekommt Ihr eine eID zugeordnet, mit der Ihr eindeutig identifizierbar seid. Auch eine Haftpflichtversicherung ist zwingend.
Der „kleine Drohnenführerschein“ ist nur dann nötig, wenn Eure Drohne ein Startgewicht von 250 Gram und mehr hat. Das ist auch der Grund, warum viele der am Markt befindlichen Drohnen auf den Punkt 249 Gramm auf die Waage bringen: Für die ist nach der ersten Version der Drohnenverordnung kein Drohnenführerschein nötig. Auch für die größeren Drohnen wie die Mavic-Reihe von DJI hängt die Notwendigkeit eines Führerscheins vom Einsatzgebiet ab: Sie fallen in die Offene Kategorie, die sich nochmal aufteilt. Mit entsprechendem Abstand zu Wohn- Gewerbe- und Industriegebieten lassen sich diese immer noch mit dem kleinen Drohnenführerschein fliegen.
Den könnt Ihr online für EUR 25,- direkt beim Luftfahrtbundesamt ablegen, einen kostenlosen Vorbereitungskurz findet Ihr ebenfalls auf der Seite.