BGH-Urteil zu Facebook und Pseudonymen
Laut BGH dürfen Menschen, die vor Mai 2018 ein Konto eröffnet haben, ein Pseudonym verwenden – alle anderen müssen Klarnamen verwenden. Wieso ist das so?
Laut BGH dürfen Menschen, die vor Mai 2018 ein Konto eröffnet haben, ein Pseudonym verwenden – alle anderen müssen Klarnamen verwenden. Wieso ist das so?
Der Bundesgerichtshof stellt klar: Facebook kann bestimmt User nicht dazu zwingen, Klarnamen zu verwenden. Alle User, die sich vor Mai 2018 beim Netzwerk angemeldet haben, dürfen auch Pseudonyme verwenden. Was das im Alltag bedeutet – nicht nur für Facebook-User.
Wie schwierig ist es, die Balance zu halten zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Schutz der Allgemeinheit vor Desinformation und Verschwörungsideologien zeigt der Fall #allesdichtmachen. Youtube hat Videos gesperrt, ein Gericht hat das beanstandet.
Wer Influencer kennt: Sie machen Werbung – praktisch rund um die Uhr. Wenn sie dann mal etwas in die Kamera halten und empfehlen, ohne dafür Geld zu bekommen – ist das dann auch kennzeichnungspflichtige Werbung? Über diese Frage musste nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidend – und das ist wegweisend.
Mal sperrt Facebook zu viel, mal zu wenig: Einfach ist es nicht, immer die richtigen Entscheidungen zu treffen. Aber eins darf sicher nicht sein: Facebook sollte nicht willkürlich bestimmen dürfen, was online geht und was nicht – und Sperrungen nicht mal begründen. Der BGH hat dem Netzwerk neue Regeln auferlegt.
So praktisch die meisten Google finden: Es hat gelegentlich auch enorme Nachteile, dass da eine Suchmaschine existiert, die im Zweifel blitzschnell längst aus den Augen verlorene Artikel aufspürt. Auch wenn sie im letzten Winkel des Internet auf Leser/innen warten. Google findet selbst Artikel, die Jahre zurück liegen – solange sie irgendwo online angeboten werden.Nicht alle …
Es ist ein bisschen wie bei Al Capone: Der berühmte Mafia-Boss aus Chicago kam mit seinen unzähligen Verbrechen viel zu lange durch – und dann ausgerechnet wegen Steuerhinterziehung zu Fall. Facebook hingegen stolpert nicht über die Datenscbutzgrundversordnung, sondern über das Wettbewerbsrecht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun höchstinstanzlich festgelegt, wie mit Cookies im Netz umzugehen ist: Besucher einer Webseite müssen ausdrücklich zustimmen, dass sie die Cookies erlauben wollen. Ein vorbereitetes Formular mit vorab angekreuzten Optionen ist keine ausdrückliche Zustimmung. Das hat Folgen für alle Webseitenbetreiber – und die Werbenetzwerke.
Youtube, Facebook, Instagram: Hier trifft man seine Freunde. Klar. Aber hier liest, hört und sieht man auch Fremde, mit denen man virtuell befreundet sind. Manche sind echte Profis im Netz. Sie präsentieren sich – und mitunter auch Produkte. Und kassieren dafür Geld. Cathy Hummels zB, die Fußballer-Gattin. Sie wurde abgemahnt, weil sie Werbung auf Instagram …
Unitymedia will die Access-Points von Kunden öffentlich zugänglich machen. Dagegen hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt. Und der BGH hat heute entschieden: Unitymedia darf das.
In Deutschland gibt es viel weniger offene WLANs als im Rest der Welt. Dabei sind offene WLANs doch so praktisch: Während man im Café sitzt, im Restaurant oder im Hotel – einfach einloggen und sorglos online gehen. Doch leider treiben manche User dabei Unsinn, sie wickeln kriminelle Dinge über das offene WLAN ab, bieten zum …
Viele fragen sich: Was bedeutet das jüngste BGH-Urteil in Sachen „Digitale Erbe“ denn jetzt generell für meinen digitalen Nachlass? Ist jetzt einfach für enge Verwandte nach meinem Tod auf meine privaten Daten zuzugreifen?
Wir alle haben heute Online-Konten, bei Online-Shops, bei Sozialen Netzwerken, bei eMail-Diensten. Was passiert aber eigentlich, wenn eine Person verstirbt – wer darf dann auf die Daten zugreifen? Genau darüber hat diese Woche der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden gehabt.
Auch Access Provider können unter bestimmten Umständen verpflichtet werden, bestimmte Inhalte im Netz zu blockieren. Das war bislang undenkbar, könnte aber in Zukunft passieren. Allerdings hat der BGH strenge Regeln aufgestellt, wann das in Frage kommt. Ein Erklärungsversuch.
Bewertungsportale können sehr nützlich sein: Wir schauen nach, welche Erfahrungen andere mit einem Produkt, einem Service, einem Hotel, einem Restaurant oder einem Arzt gemacht haben. Kann aufschlussreich sein – aber auch Betroffene in die Verzweiflung treiben, weil Kommentare als unfair oder sogar falsch betrachtet werden. Ein Arzt aus Schwäbisch-Gmünd hat sich besonders geärgert über die …
Versteckte Abzocke im Internet ist eindeutig rechtswidrig, das bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH urteilt eindeutig: Demnach sind versteckte Kostenfallen im Internet eindeutig Betrug.Damit bestätigte der Strafsenat des BGH ein Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem Juni 2012. Im August 2012 wurden die Spielregeln für gebührenpflichtige Onlinedienste EU-weit verschärft, besonders für Abodienste. Die Kosten …
Es kommt immer wieder vor: Wer Kinder im Haus hat, kann schwer kontrollieren, was die im Internet treiben. Wenn der Nachwuchs Filesharing-Dienste nutzt, um Musik oder Filme zu laden oder zu verteilen, droht eine kostenpflichtige Abmahnung durch Anwälte, teilweise auch erhebliche Schadenersatzforderungen.
Kinder und Jugendliche spielen gerne an Computer und Konsole. Nicht wenige Anbieter nutzen das aus und versuchen den Minderjährigen sogar im Spiel etwas zu verkaufen. Doch Hersteller müssen bei jugendlichen Spielern Zurückhaltung üben. Kaufanreize innerhalb des Spiels seien nicht zulässig, sofern sich die Werbung gezielt an Minderjährige richte, sagt der BGH.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Google trägt die Verantwortung für die vom Algorithmus ermittelten Vorschläge. Der Konzern kann nicht einfach alles ungefiltert präsentieren, was der Algorithmus basierend auf den Suchanfragen der User für passend hält.
Der Internetzugang geht nicht? Da haben Provider bislang gerne einfach mit den Schultern gezuckt oder bestenfalls ein „Tut uns leid“ gemurmelt. Doch das reicht in Zukunft nicht mehr. Laut Bundesgerichtshof gehört der Internetzugang heute zur Lebensgrundlage. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, heißt es in einem Urteil.