BGH

Vergessen wir’s: Kein generelles Recht auf Vergessen

So praktisch die meisten Google finden: Es hat gelegentlich auch enorme Nachteile, dass da eine Suchmaschine existiert, die im Zweifel blitzschnell längst aus den Augen verlorene Artikel aufspürt. Auch wenn sie im letzten Winkel des Internet auf Leser/innen warten. Google findet selbst Artikel, die Jahre zurück liegen – solange sie irgendwo online angeboten werden. Nicht

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BGH-Urteil: Wer Cookies will, muss das auch sagen!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun höchstinstanzlich festgelegt, wie mit Cookies im Netz umzugehen ist: Besucher einer Webseite müssen ausdrücklich zustimmen, dass sie die Cookies erlauben wollen. Ein vorbereitetes Formular mit vorab angekreuzten Optionen ist keine ausdrückliche Zustimmung. Das hat Folgen für alle Webseitenbetreiber – und die Werbenetzwerke.

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Schleichwerbung bei Influencern

Youtube, Facebook, Instagram: Hier trifft man seine Freunde. Klar. Aber hier liest, hört und sieht man auch Fremde, mit denen man virtuell befreundet sind. Manche sind echte Profis im Netz. Sie präsentieren sich – und mitunter auch Produkte. Und kassieren dafür Geld. Cathy Hummels zB, die Fußballer-Gattin. Sie wurde abgemahnt, weil sie Werbung auf Instagram

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BGH stärkt Anonymität im Netz

Bewertungsportale können sehr nützlich sein: Wir schauen nach, welche Erfahrungen andere mit einem Produkt, einem Service, einem Hotel, einem Restaurant oder einem Arzt gemacht haben. Kann aufschlussreich sein – aber auch Betroffene in die Verzweiflung treiben, weil Kommentare als unfair oder sogar falsch betrachtet werden. Ein Arzt aus Schwäbisch-Gmünd hat sich besonders geärgert über die

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BGH bestätigt Urteil zu Abo-Fallen

Versteckte Abzocke im Internet ist eindeutig rechtswidrig, das bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH urteilt eindeutig: Demnach sind versteckte Kostenfallen im Internet eindeutig Betrug. Damit bestätigte der Strafsenat des BGH ein Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem Juni 2012. Im August 2012 wurden die Spielregeln für gebührenpflichtige Onlinedienste EU-weit verschärft, besonders für Abodienste. Die

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BGH schränkt gezielt an Kinder gerichtete Werbung in Spielen ein

Kinder und Jugendliche spielen gerne an Computer und Konsole. Nicht wenige Anbieter nutzen das aus und versuchen den Minderjährigen sogar im Spiel etwas zu verkaufen. Doch Hersteller müssen bei jugendlichen Spielern Zurückhaltung üben. Kaufanreize innerhalb des Spiels seien nicht zulässig, sofern sich die Werbung gezielt an Minderjährige richte, sagt der BGH.

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