Die gute Nachricht des BND-Urteils

Die Skepsis ist groß in der Bevölkerung: Will die Regierung die Bürgerinnen und Bürger mit der Corona-Warn-App lückenlos überwachen? Es spricht zwar so ziemlich alles dagegen – trotzdem lassen sich viele nicht überzeugen. Etwas Beruhigendes gibt es aber: Das Bundesverfassungsgericht (BVG) achtet sehr genau darauf, dass die Grundrechte eingehalten werden. Auch jetzt wieder. Das BVG hat dem Bundesnachrichtendienst (BND) strengere Grenzen für seine Überwachungsarbeit gesteckt.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich genau angeschaut, welche Rechte der Gesetzgeber dem Bundesnachrichtendienst (BND) eingeräumt hat – um Ausländer im Ausland zu überwachen. Die Antwort der Richter ist an Klarheit nicht zu überbieten: Die Internet-Überwachung des BND ist in seiner jetzigen Form in Teilen verfassungswidrig. Grundrechte gelten auch im Ausland. Deshalb muss der Gesetzgeber nachbessern – und hat dafür bis Ende 2021 Zeit.

Viele hören vielleicht weg, wenn sie eine solche Meldung lesen. Denn der Bundesnachrichtendienst – der darf ja sowieso keine Bundesbürger belauschen. Schon gar nicht im Inland. Betrifft also nur die anderen. Ausländer. Im Ausland.

BND überwacht gezielt den Internet-Traffic

Aber so einfach ist das nicht. Denn der BND klinkt sich am größten Internetknoten der Welt (De-Cix) in Frankfurt ein, um gezielt Informationen aus diesem gigantischen Datenstrom zu ziehen. Das Argument: Fast alle Daten, die aus Deutschland ins Ausland gehen oder umgekehrt aus dem Ausland nach Deutschland kommen, passieren diesen Netzknoten.

Theoretisch kann der BND auf diese Weise täglich bis zu 1,2 Billionen sogenannte Verbindungen analysieren und auf Auffälligkeiten untersuchen. Die Frage ist aber: Schaut sich der BND nur die Verbindungen an, die er von Rechts wegen auch anschauen darf?

Nahezu unmöglich, keine Fehler zu machen

Praktisch alle Verbindungen, die wir mit dem Ausland herstellen – egal, ob E-Mails, Videos, Webseiten, Chats – laufen über den Knoten in Frankfurt. Eine sensible Sache, wenn ein Geheimdienst hier abhören darf. Denn am Ende – da sind sich alle Experten einig – ist es praktisch unmöglich, präzise wie ein Neurochirurg genau die Informationshäppchen herauszuschneiden, die den BND wirklich etwas angehen – und alle anderen unangetastet zu lassen.

Die Tatsache, dass Geheimdienste – allen voran die NSA – Menschen in aller Welt ausspionieren, lässt viele glauben, auch sie würden rund um die Uhr komplett überwacht. Und auch im Falle der NSA ist leider eine Menge dran, wie wir seit den Enthüllungen von Edward Snowden wissen.

Das erklärt meiner Ansicht nach zum Teil das große Misstrauen, das viele Menschen gegenüber dem Staat hegen. Motto: „Die überwachen uns doch sowieso.“

Signalwirkung für Corona-App

In diesen diffusen Strudel des Misstrauens wird auch die Corona-Warn-App gezogen. Hier hat zwar der BND nichts zu melden, da die App nur im Inland eingesetzt wird. Aber das Misstrauen bleibt. Nicht wenige glauben ja, es handele sich dabei um ein Spionagewerkzeug. Eine App, die einen auf Schritt und Tritt überwacht – obwohl die Fakten klar dagegen sprechen.

Doch in Deutschland wird die Gewaltenteilung ernst genommen: Das Verfassungsgericht schaut ganz genau hin – und setzt dem Gesetzgeber klare Grenzen. Ein vertuschtes Abhören aller Bürger wird es nicht geben.

[av_video src=’https://vimeo.com/420306863′ mobile_image=“ attachment=“ attachment_size=“ format=’16-9′ width=’16‘ height=’9′ conditional_play=“ av_uid=’av-8imp1fe‘]

SCHIEB+ Immer bestens informiert

Schieb+ Tarife
Nach oben scrollen