Vorratsdatenspeicherung: EuGH sagt Nein!

von | 20.09.2022 | Digital

Der jahrzehntelange Kampf um die Vorratsdatenspeicherung ist endgültig entschieden: Nach dem wegweisenden EuGH-Urteil von 2022 und weiteren Gerichtsentscheidungen ist die anlasslose Massenüberwachung in Deutschland Geschichte. Doch neue Technologien und Bedrohungen stellen Politik und Datenschützer vor frische Herausforderungen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 20. September 2022 ein historisches Urteil gefällt: Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung (VDS) verstößt gegen EU-Recht. Die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Ortsdaten aller EU-Bürger sei unverhältnismäßig – ein Urteil, das bis heute nachwirkt und die digitale Rechtsprechung maßgeblich geprägt hat.

Die damaligen Richter betonten bereits, was heute Standard ist: Ausnahmen sind nur bei schweren Straftaten und Bedrohungen der nationalen Sicherheit erlaubt. Dann dürfen Daten gespeichert werden – aber fokussiert, konkret begründet und richterlich angeordnet. Kein Generalverdacht mehr gegen alle Bürger.

Die IP-Adresse lässt Rückschlüsse zu

Die IP-Adresse lässt Rückschlüsse zu

Was die Vorratsdatenspeicherung bedeutete

Zur Erinnerung: Die VDS sah vor, dass Provider wie Telekom oder Vodafone ausnahmslos alle Verkehrsdaten speichern sollten. Wer wann wen anrief, mit wem gechattet oder SMS verschickt hat, welche IP-Adresse genutzt wurde – alles sollte auf Vorrat gesammelt werden. Bei Mobilgeräten kamen noch Standortdaten dazu. Die Inhalte der Kommunikation blieben zwar außen vor, aber die Metadaten verrieten genug: Bewegungsprofile, soziale Kontakte, Gewohnheiten.

Die letzte deutsche Fassung sah eine Speicherung von Kommunikationsdaten für zehn Wochen und Standortdaten für vier Wochen vor. Deutlich länger, als Provider normalerweise für Abrechnungszwecke benötigen. Ein Datenfundus für die Polizei, der jedoch seit 2017 auf Eis lag.

Quick Freeze hat sich durchgesetzt

Nach jahrelangem politischen Tauziehen zwischen Nancy Faeser (SPD) und Marco Buschmann (FDP) hat sich das „Quick Freeze“-Verfahren als Standard etabliert. Statt anlassloser Massensammlung ordnet heute ein Richter die Datenspeicherung erst bei konkretem Verdacht an. Provider müssen dann die relevanten Daten einfrieren und für die Ermittlungen bereitstellen.

Dieses System hat sich bewährt: Unbescholtene Bürger bleiben außen vor, während Ermittler bei begründeten Verdachtsfällen trotzdem an wichtige Verkehrsdaten kommen. Die anfänglichen Befürchtungen, dass zu viele Spuren verloren gehen könnten, haben sich nicht bewahrheitet.

Normalerweise löschen Provider die Verkehrsdaten relativ schnell wieder

Normalerweise löschen Provider die Verkehrsdaten relativ schnell wieder

Neue Herausforderungen durch KI und verschlüsselte Dienste

Während die klassische VDS Geschichte ist, entstehen neue digitale Überwachungsdebatten. Messenger wie Signal, WhatsApp oder Telegram verschlüsseln Ende-zu-Ende – selbst Metadaten werden immer schwerer zu erfassen. Gleichzeitig nutzen Kriminelle KI-Tools, um ihre Spuren zu verwischen, und weichen auf dezentrale Netzwerke aus.

Die Behörden setzen daher verstärkt auf andere Methoden: Staatstrojaner, die direkt auf Geräten installiert werden, Analyse von öffentlich verfügbaren Daten aus sozialen Netzwerken und KI-gestützte Mustererkennung in bereits vorhandenen Datenbeständen.

Europa als Vorreiter beim Datenschutz

Das VDS-Urteil war nur der Anfang: Die EU hat sich als globaler Standard-Setzer für Datenschutz etabliert. Die DSGVO wird weltweit kopiert, der Digital Services Act reguliert Plattformen strenger als je zuvor. Auch beim geplanten AI Act setzt Europa auf Grundrechte statt auf Überwachung.

Andere Länder gehen den entgegengesetzten Weg: China baut seine Überwachungsinfrastruktur kontinuierlich aus, die USA diskutieren wieder über Hintertüren in verschlüsselten Diensten. Europa hat sich bewusst für den Schutz der Privatsphäre entschieden – auch wenn das manchmal die Arbeit der Ermittler erschwert.

Lehren für die digitale Zukunft

Der Kampf um die Vorratsdatenspeicherung hat gezeigt: Anlasslose Massenüberwachung ist mit demokratischen Grundwerten nicht vereinbar. Wer alle unter Generalverdacht stellt, untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Alternative – gezielte Ermittlungen bei konkretem Verdacht – funktioniert besser als befürchtet.

Für künftige Debatten um digitale Überwachung ist das eine wichtige Lektion. Ob bei KI-Gesichtserkennung, Verkehrsüberwachung oder Onlinedurchsuchungen: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss immer gelten. Technisch machbar heißt nicht automatisch rechtlich zulässig oder gesellschaftlich wünschenswert.

Die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung ist damit noch nicht zu Ende erzählt – sie dient als Blaupause für alle künftigen Konflikte zwischen Sicherheit und Datenschutz in der digitalen Gesellschaft.

Zuletzt aktualisiert am 20.02.2026