Gericht kippt NetzDG: Verstoß gegen EU-Recht

von | 02.03.2022 | Digital

Google und Meta haben gegen Teile des NetzDG geklagt. Jetzt haben sie einen ersten Erfolg erzielt: Die Meldepflicht im NetzDG verstoße gegen das Herkunftslandprinzip, meint das Verwaltungsgericht Köln.

Eigentlich soll seit Anfang Februar das neue NetzDG gelten: Portale wie Facebook, Tiktok oder Youtube müssen nicht nur Posts löschen, wenn sie von strafbaren Inhalten erfahren, sondern entdeckte Posts mit strafbaren Inhalten samt IP-Adresse an eine zentrale Meldestelle beim BKA melden. Das soll mehr Strafverfolgung ermöglichen – und den Druck auf jene User erhöhen, die sich nicht davon abhalten lassen, immer wieder Hass und Hetze zu verbreiten.

Plattformen klagen gegen das neue NetzDG

Plattformen klagen gegen das neue NetzDG

Portale wie Facebook, Youtube und andere klagen

Doch dazu ist es nicht gekommen, da einige Portale wie Meta, Tiktok und andere gegen das Gesetz geklagt haben. Nun hat das Verwaltungsgericht Köln zu den Eilanträgen von Google und Meta entschieden: Die müssen vorerst keine Meldungen ans BKA machen (was die Portale ohnehin unterlassen haben). Nach Ansicht des Gerichts verstoße die Regelung aus § 3a NetzDG  gegen EU-Recht, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Es geht um das sogenannte Herkunftslandprinzip. Entsprechend der E-Commerce-Richtlinie regelt derjenige Staat bestimmte Anforderungen an die Anbieter, in dem dieser seinen Sitz hat. Und der liegt bei Google und Meta nicht in Deutschland, sondern in Irland. Das sind juristische Details – aber eben in solchen Situationen relevant.

Auf diesen Umstand haben in der jüngsten Vergangenheit schon viele Experten und Juristen hingewiesen. Ein Problem, das sogar in einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags benannt ist.

Bedeutet konkret: Das Herkunftslandprinzip macht es prinzipiell erforderlich, dass Irlans – als Herkunftsland – Meldepflichten jeder Art regelt. Genau das macht es nun problematisch, ein NetzDG zu formulieren, das Irland umgeht. Ändern könnten das erst neue EU-Regeln wie sie aktuell in Vorbereitung sind, etwa mit dem Digitale Dienste Gesetz (Digital Services Act).

Weitere Klagen von Twitter und Tiktok

In einem Eilantrag ging es auch um die geplante Vorschrift, dass Anbieter sogenannte Gegenvorstellungsverfahren durchführen müssen. Bedeutet konkret: Nutzer müssen widersprechen können, wenn Postings durch die Portale gelöscht werden. Es könnte sich ja um eine irrtümliche oder unrechtmäßige Löschung handeln. Deshalb sollen User widersprechen und eine Prüfung verlangen können.

Neben Google und Meta haben auch Twitter und Tiktok Klagen eingereicht. Für sie steht eine Entscheidung noch aus.