Gericht kippt NetzDG: Verstoß gegen EU-Recht

von | 02.03.2022 | Digital

Das NetzDG von 2021 sollte mehr Strafverfolgung von Hasskommentaren ermöglichen. Doch Google und Meta haben erfolgreich geklagt: Ein Gericht sieht das deutsche Gesetz als EU-rechtswidrig an. Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen.

Seit Jahren kämpft Deutschland gegen Hass und Hetze in sozialen Netzwerken. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sollte Plattformen wie Facebook, TikTok oder YouTube verpflichten, nicht nur strafbare Inhalte zu löschen, sondern diese samt IP-Adressen an das Bundeskriminalamt zu melden. Ziel war es, mehr Täter zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen.

Doch die großen Tech-Konzerne wehrten sich erfolgreich: Das Verwaltungsgericht Köln gab Google und Meta recht und stoppte die Meldepflicht. Der Grund: Das deutsche Gesetz verstoße gegen EU-Recht.

Plattformen klagen gegen das neue NetzDG

Plattformen klagen gegen das neue NetzDG

Herkunftslandprinzip als juristische Hürde

Das Problem liegt im sogenannten Herkunftslandprinzip der EU-E-Commerce-Richtlinie. Dieses besagt, dass Unternehmen primär den Regeln des Landes unterliegen, in dem sie ihren Hauptsitz haben. Google und Meta sind in Irland ansässig – nicht in Deutschland. Deshalb, so das Kölner Verwaltungsgericht, könne Deutschland den Konzernen keine direkten Meldepflichten auferlegen.

Diese Rechtslage war bereits im Vorfeld umstritten. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hatte schon früh auf diese Problematik hingewiesen. Viele Rechtsexperten sahen das NetzDG daher von Anfang an als angreifbar an.

Digital Services Act als Game Changer

Mittlerweile hat sich die Rechtslage grundlegend geändert: Der EU-Digital Services Act (DSA) ist seit Februar 2024 vollständig in Kraft und schafft einheitliche Regeln für alle großen Plattformen in der EU. Anders als das deutsche NetzDG regelt der DSA grenzüberschreitend, welche Pflichten Plattformen haben.

Der DSA geht dabei deutlich weiter als das deutsche Gesetz: Sehr große Plattformen mit über 45 Millionen Nutzern müssen ihre Algorithmen transparenter machen, Risikobewertungen durchführen und externe Audits zulassen. Zudem gibt es ein System zur Meldung illegaler Inhalte direkt an nationale Behörden – allerdings koordiniert über die EU-Kommission.

Nationale Alleingänge werden schwieriger

Das Urteil zeigt exemplarisch, wie schwierig nationale Alleingänge bei der Regulierung globaler Tech-Konzerne geworden sind. Während Deutschland mit dem NetzDG Pionierarbeit leistete und international als Vorbild galt, stößt dieser Ansatz nun an rechtliche Grenzen.

Frankreich hatte ähnliche Probleme mit seinem „Avia-Gesetz“ gegen Hassrede, das 2020 vom Verfassungsrat gestoppt wurde. Auch andere EU-Länder mussten ihre nationalen Regelungen anpassen oder zurückziehen.

Neue Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

Der DSA bringt jedoch auch schärfere Durchsetzungsinstrumente mit sich: Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Im Extremfall können Plattformen sogar EU-weit gesperrt werden.

Die Überwachung übernimmt für die größten Plattformen direkt die EU-Kommission, kleinere werden weiterhin von nationalen Behörden kontrolliert. Deutschland hat dafür die Bundesnetzagentur als „Digital Services Coordinator“ benannt.

Gegenvorstellungsverfahren bleiben umstritten

Neben der Meldepflicht ging es in den Klagen auch um sogenannte Gegenvorstellungsverfahren. Nutzer sollten widersprechen können, wenn ihre Beiträge fälschlicherweise gelöscht werden. Diese Regelung ist weniger umstritten, da sie Nutzerrechte stärkt.

Tatsächlich hat der DSA ähnliche Mechanismen eingeführt: Nutzer können gegen Löschentscheidungen Beschwerde einlegen und haben Anspruch auf eine menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen.

Ausblick: Enforcement wird EU-Sache

Das Kölner Urteil markiert das Ende einer Ära nationaler Digital-Regulierung. Künftig werden Plattform-Regeln primär auf EU-Ebene gemacht und durchgesetzt. Das mag deutschen Politikern nicht gefallen, schafft aber mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Nutzer.

Für die Bekämpfung von Hassrede bedeutet das nicht weniger, sondern anders organisierte Kontrolle. Der DSA ermöglicht es, auch gegen die größten Tech-Konzerne effektiv vorzugehen – allerdings koordiniert über EU-Institutionen statt nationale Alleingänge.

Twitter (heute X) und TikTok, die ebenfalls gegen das NetzDG geklagt hatten, dürften von dieser Rechtsprechung ebenfalls profitieren. Ihre Verfahren wurden mittlerweile eingestellt, da sich die Rechtslage durch den DSA grundlegend geändert hat.

Zuletzt aktualisiert am 22.02.2026