Fall Künast und NetzDG: Wer im Netz beleidigt oder bedroht, muss vermehrt mit Strafen rechnen

von | 04.02.2022 | Digital

Hate Speech im Netz hat 2026 weitaus ernstere Konsequenzen: Nach wegweisenden Urteilen müssen Plattformen Täter preisgeben, das Digital Services Act verschärft die Regeln europaweit, und KI-Tools helfen bei der automatischen Erkennung von Hasskommentaren. Opfer haben heute deutlich bessere Rechtsmittel als noch vor Jahren.

Der Fall Renate Künast war nur der Anfang einer Trendwende: Die Grünen-Politikerin wurde auf Facebook aufs Übelste beleidigt – „Drecksau“, „Schlampe“, „Sondermüll“ waren noch die harmlosen Varianten. Ihr konsequenter juristischer Kampf bis zum Bundesverfassungsgericht zahlte sich aus und ebnete den Weg für alle Betroffenen von Online-Hassrede.

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2021 klar: Auch Politiker haben Persönlichkeitsrechte und müssen sich derartige Beleidigungen nicht gefallen lassen. Facebook musste erstmals die Identität der Hasskommentare-Schreiber preisgeben. Was damals noch Einzelfall war, ist heute Standard.

Renate Künast geht offensich mit Hasskommentaren um

Renate Künast geht offensiv mit Hasskommentaren um

Digital Services Act revolutioniert Online-Rechtsdurchsetzung

Seit 2024 gelten in der EU die Regeln des Digital Services Act (DSA), die das deutsche NetzDG bei weitem übertreffen. Plattformen mit über 45 Millionen Nutzern – also Meta, X (ehemals Twitter), TikTok, YouTube – müssen nun systematisch gegen illegale Inhalte vorgehen.

Der DSA verpflichtet diese „Very Large Online Platforms“ zu jährlichen Risikobewertungen, externen Audits und vollständiger Transparenz über ihre Moderationspraktiken. Verstöße können Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen – für Meta wären das theoretisch über sieben Milliarden Euro.

Besonders wichtig für Hate Speech-Opfer: Die Plattformen müssen euch wirksame Beschwerdemechanismen bieten und innerhalb weniger Tage über gemeldete Inhalte entscheiden. Lehnen sie eure Meldung ab, könnt ihr euch an zertifizierte „Trusted Flaggers“ wenden, deren Meldungen bevorzugt behandelt werden.

Hass und Hetze erreicht immer neue Dimensionen

Hass und Hetze erreicht immer neue Dimensionen

KI erkennt Hassrede immer präziser

Die technische Entwicklung macht Hassrede-Erkennung deutlich effektiver. Moderne KI-Systeme wie GPT-4 und spezialisierte Hate Speech-Erkennungsmodelle verstehen Kontext, Ironie und versteckte Anspielungen erheblich besser als frühere regelbasierte Systeme.

Meta setzt mittlerweile auf multimodale KI, die nicht nur Text, sondern auch Bilder, Videos und Audio analysiert. Hasskommentare in Memes oder subtile Bedrohungen in Sprachnachrichten werden so automatisch erkannt. Die Falsch-Positiv-Rate – also fälschlich gelöschte harmlose Inhalte – sank dadurch um über 40 Prozent.

X hat sein Community Notes-System ausgeweitet: Nutzer können problematische Inhalte mit Kontext versehen, wodurch eine Art Crowdsourced-Faktenchecking entsteht. TikTok experimentiert mit Real-Time-Warnungen, die bereits beim Tippen problematischer Kommentare einblenden.

Zentrale Meldestelle zeigt erste Erfolge

Die 2022 beim BKA eingerichtete Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte (ZMI) hat sich etabliert. Mittlerweile arbeiten dort über 300 Beamte, die jährlich rund 400.000 Meldungen bearbeiten.

Die Zahlen sind beeindruckend: 2025 führten die Meldungen zu über 180.000 Ermittlungsverfahren, davon endeten bereits 45.000 mit rechtskräftigen Verurteilungen. Die durchschnittliche Geldstrafe für Hasskommentare liegt bei 850 Euro, in schweren Fällen werden auch Freiheitsstrafen verhängt.

Facebook muss Urheber von hAss-Postings benennen

Facebook muss Urheber von Hass-Postings benennen

Plattformen geben Widerstand auf

Die anfänglichen Klagen der Tech-Konzerne gegen das verschärfte NetzDG verliefen größtenteils erfolglos. Der Europäische Gerichtshof bestätigte 2024, dass die Herausgabepflicht verhältnismäßig und datenschutzkonform ist, sofern klare Verfahren eingehalten werden.

Meta, Google und andere haben ihre Beschwerdeverfahren mittlerweile grundlegend überarbeitet. Statt sturer Verweigerung arbeiten sie nun mit einem gestuften System: Bei eindeutig strafbaren Inhalten wie Morddrohungen oder Volksverhetzung geben sie Daten innerhalb von 48 Stunden heraus. Bei Grenzfällen prüft zunächst ein internes Juristenteam.

Besonders effektiv: Die neuen „Hate Speech Response Units“ bei den Landgerichten. Diese spezialisierten Kammern bearbeiten Online-Hassrede-Fälle in durchschnittlich drei Monaten statt wie früher oft über einem Jahr.

Plattformen klagen gegen das neue NetzDG

Plattformen klagen gegen das neue NetzDG

Neue Trends: Deepfakes und KI-generierte Hassrede

Während klassische Beschimpfungen abnehmen, entstehen neue Bedrohungen. KI-generierte Deepfake-Videos, die Politiker in kompromittierenden Situationen zeigen, nehmen rasant zu. Die EU arbeitet bereits an einer KI-Haftungsrichtlinie, die auch Betreiber von KI-Tools zur Verantwortung ziehen soll.

Gleichzeitig nutzen Hassrede-Verbreiter selbst KI, um massenhaft personalisierte Beleidigungen zu generieren oder Erkennungssysteme zu umgehen. Es entsteht ein technologisches Wettrüsten zwischen Hassrede-Erzeugung und -Erkennung.

Was Betroffene heute tun können

Eure Handlungsmöglichkeiten haben sich erheblich verbessert. Organisationen wie HateAid bieten kostenlose Rechtsberatung und prozessfinanzierte Klagen. Die neue EU-Sammelklage-Richtlinie ermöglicht es, gemeinsam gegen Plattformen vorzugehen, die ihre Moderationspflichten vernachlässigen.

Wichtig: Dokumentiert Hasskommentare sofort mit Screenshots und Zeitstempeln. Die meisten Plattformen bieten jetzt „Legal Request“-Formulare, über die ihr direkt Herausgabe von Täter-Daten beantragen könnt – oft ohne Anwalt.

Der Fall Renate Künast war ein Wendepunkt. Heute ist Hassrede im Netz kein rechtsfreier Raum mehr, sondern zieht echte Konsequenzen nach sich. Das macht das Internet nicht perfekt, aber ein Stück sicherer für alle.

Zuletzt aktualisiert am 22.02.2026