Panorama-Freiheit in Europa: Status 2026

von | 02.07.2015 | Tipps

In der Ferienzeit wird besonders viel geknipst. Mit dem Smartphone vor allem, aber auch mit regulären Fotoapparaten und TikTok-Videos für Social Media. Und nicht selten sind auf den Aufnahmen auch berühmte Gebäude zu sehen: Der Eiffelturm. Das Museum von Gehry. Das neue schicke Hotel der Stadt. Das Kunstwerk auf dem gut besuchten Platz.

Doch genau diese Kulissen können ein Problem werden. Denn in der EU gab es lange Kräfte, die das Recht einschränken wollten, überall Fotos machen zu dürfen – zumindest wenn Gebäude oder Kunstwerke auf den Bildern zu sehen sind. Heute, zehn Jahre nach den heißen Diskussionen von 2015, hat sich die Lage entspannt, aber das Thema bleibt relevant.

Wieso kümmert Europa, welche Art von Fotos wir machen?

Es geht um die so genannte Panoramafreiheit, die europaweit unterschiedlich geregelt ist. In Deutschland ist die Panoramafreiheit selbstverständlich: Die sieht vor, dass urheberrechtlich geschützte Werke – und dazu gehören grundsätzlich auch Gebäude und Kunstwerke – frei fotografiert und die Aufnahmen später auch kommerziell verwertet werden dürfen, wenn diese Werke von öffentlichen Wegen aus frei einsehbar und erkennbar sind.

Das Foto oder Gemälde in der Galerie darf man nicht fotografieren und schon gar nicht kommerziell verwerten, etwa in einem Buch abdrucken. Die Skulptur auf dem öffentlichen Platz aber sehr wohl, die darf jeder fotografieren. Konkret geht es um das Urheberrecht. Das gilt in ganz Europa – und die Panoramafreiheit ist eine Ausnahme des Urheberrechts. Eben für alles, was im Öffentlichen Raum zu sehen ist.

Woher weiß ich denn, ob ich ein Kunstwerk oder einfach nur ein uraltes Gebäude im Hintergrund habe?

Eben. Deswegen gibt es die Panoramafreiheit, die entspricht dem gesunden Menschenverstand. Denn wie sollte man von ganz normalen Menschen erwarten können, dass sie bei Aufnahmen in der Öffentlichkeit aufpassen, ob sie eine Skulptur oder ein junges Gebäude im Bildausschnitt haben? Doch diese Panoramafreiheit gilt nicht in ganz Europa.

In einigen Ländern, darunter auch Frankreich und Italien, gibt es keine vollständige Panoramafreiheit. Bei der kommerziellen Verwertung solcher Fotos muss theoretisch der Urheber um Erlaubnis gefragt werden, also der Architekt, der Künstler, sofern er noch lebt und nicht bereits mindestens 70 Jahre tot ist.

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Aber wenn ich ein Foto vom Eiffelturm mache oder von einer Skulptur auf italienischen Straßen fürs Familienalbum, dann ist das doch keine kommerzielle Nutzung – wieso die Aufregung?

Das Problem verschärft sich im Zeitalter von Instagram, TikTok und YouTube. Sobald man ein Foto oder Video bei Facebook, Instagram, YouTube, TikTok oder anderen Plattformen hoch lädt, tritt man streng genommen die Nutzungsrechte an den jeweiligen Onlinedienst ab. Diese Dienste verdienen mit Werbung Geld – das kann als kommerzielle Nutzung interpretiert werden.

Wenn man ein Buch mit solchen Fotos druckt, mag die kommerzielle Nutzung noch auf der Hand liegen – und der Autor hat eine gewisse Verantwortung und vielleicht auch Erfahrung im Umgang mit solchen Nutzungsrechten. Doch bei einem Instagram-Post oder YouTube-Video? Die rechtliche Unsicherheit ist groß.

Was bedeutet das heute für Influencer und Content Creator?

Für die wachsende Zahl von Content Creators, Influencern und YouTubern ist das Thema besonders brisant geworden. Wer regelmäßig Videos oder Fotos aus verschiedenen europäischen Städten postet und damit Geld verdient, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Manche verwenden mittlerweile KI-Tools, um urheberrechtlich problematische Gebäude aus Bildern zu entfernen oder durch generierte Alternativen zu ersetzen.

Einige große Creator haben bereits Abmahnungen wegen Gebäuden im Hintergrund ihrer Videos erhalten. Das führt dazu, dass manche ihre Content-Strategie anpassen und bestimmte europäische Städte meiden.

Wie hat sich die Situation entwickelt?

Nach den hitzigen Debatten von 2015 hat sich die Situation etwas entspannt. Die damals befürchtete komplette Abschaffung der Panoramafreiheit ist nicht eingetreten. Dennoch bleibt die Rechtslage uneinheitlich: Während Deutschland, Österreich und die Niederlande eine umfassende Panoramafreiheit haben, gelten in Frankreich, Italien und Belgien weiterhin Einschränkungen.

2019 wurde die EU-Urheberrechtsrichtlinie verabschiedet, die den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Panoramafreiheit einräumt. Trotzdem haben nicht alle Länder nachgebessert.

Was bedeutet das praktisch für uns?

Für private Nutzer ist das Risiko gering, aber nicht null. Wer jedoch kommerziell mit Fotos oder Videos arbeitet, sollte vorsichtig sein. Es gibt völlig zu Recht weiterhin Aufregung in der Community, denn eine solche juristische Unsicherheit kann wirklich keiner brauchen.

Abmahn-Anwälte gibt es reichlich, die nur zu gerne jeden Rechtsverstoß abmahnen und zur Kasse bitten. Besonders betroffen sind professionelle Fotografen, Blogger und Influencer, die ihre Inhalte monetarisieren.

Neue Herausforderungen durch KI und virtuelle Welten

Interessant wird es auch bei KI-generierten Bildern: Wenn eine KI ein Bild des Eiffelturms erstellt, gelten dann dieselben Urheberrechtsbestimmungen? Die Rechtsprechung hinkt der technischen Entwicklung hinterher.

Auch Virtual Reality und Augmented Reality Anwendungen stellen neue Fragen: Darf man virtuelle Rundgänge durch Paris anbieten, ohne Lizenzgebühren zu zahlen?

Wie wird es weitergehen?

Ich halte es weiterhin für unzumutbar, die Panoramafreiheit einzuschränken. Im Gegenteil: Sie sollte endlich in ganz Europa gelten. Die Digitalisierung und die Bedeutung von Social Media machen eine europaweite Vereinheitlichung noch dringlicher als 2015.

Einige EU-Abgeordnete arbeiten an neuen Initiativen für eine harmonisierte Panoramafreiheit. Bis dahin bleibt es ein Flickenteppich, der besonders Content Creator vor Herausforderungen stellt. Die Vernunft sollte sich durchsetzen – denn wer will schon in einer Welt leben, in der jeder Urlaubsschnappschuss rechtliche Probleme verursachen kann?

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Zuletzt aktualisiert am 14.04.2026