Datenschutz: Cortana und Siri leeren

Datenschutz: Cortana und Siri leeren

Wird ein digitaler Assistent aufgerufen, wird der Sprachbefehl des Nutzers auf den Server des Unternehmens hochgeladen und im Account des Users gespeichert. Unabhängig davon, ob ein intelligenter Lautsprecher oder ein Telefon verwendet wird, ist es wichtig zu wissen, wie sich solche Sprach-Aufzeichnungen von den Microsoft- und Apple-Servern auch wieder löschen lassen, um die Privatsphäre zu schützen.

Bei Cortana

Wer den Verlauf der Sprach-Aufzeichnungen bei Cortana löschen will, öffnet zunächst die Webseite https://account.microsoft.com/privacy/activity-history?view=voice. Nach der Anmeldung mit dem Microsoft-Konto, falls nötig, erscheint eine Liste mit allen Aufnahmen, die Cortana archiviert hat.

Mit Cortana unter Windows 10 lassen sich auch andere Suchbegriffe löschen und die Menge der gesammelten Informationen kann dadurch eingeschränkt werden.

Bei Siri

Was Microsoft anbietet, steht Nutzern bei Apple nicht zur Verfügung, nämlich eine Liste der bisher gemachten Aufnahmen. Sie lassen sich hier weder einsehen noch anhören oder gezielt löschen. Stattdessen klappt dies nur insgesamt.

Dazu zunächst Siri für aktives Zuhören ausschalten. Zudem noch die Diktat-Funktion unter Einstellungen, Allgemein, Tastatur, Diktier-Funktion verwenden abstellen.

Eigentlich sollen Cortana, Siri und Co. Sprache ja nur dann aufzeichnen, wenn ein bestimmtes Wort gefallen ist – also z.B. „Hey Cortana“ oder auch „Hey Siri“. Das klappt aber nicht immer – mitunter hören diese Geräte auch dann zu, wenn dieses Wort nicht gesagt wurde, wenn sie es nämlich vermeintlich gehört haben.

Auch wenn andere Personen im Raum sind, wenn ein Lautsprecher ausgelöst wird, nimmt dieser auf, was alle Anwesenden reden. Daraus lässt sich leicht ableiten, wie es hier um die Privatsphäre steht.

DSGVO: Daten exportieren

DSGVO: Daten exportieren

Wenn am 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, hat jeder das Recht, eine Kopie aller Daten zu erhalten, die ein Unternehmen über die Person speichert. Doch gerade das ist oft schwierig. Jetzt gibt es einen einfacheren Weg.

Mit „My Data Request“ steht nun eine Sammel-Website zur Verfügung. Für viele Internet-Dienste bietet sie direkte Links zu den Export-Funktionen für Daten des Nutzers. Bei den Services, die keinen eigenen Export anbieten, bietet My Data Request einen vorformulierten Text an, mit dem eine Kopie der personenbezogenen Daten angefordert werden kann.

Die Website erstellt verschiedene eMail-Vorlagen je nach Ihrem Standort bereit, nämlich „In der EU“, „In Kalifornien“, „Überall“ und „Andere“. Während die #DSGVO rechtlich nur für Personen in der EU gilt, können Unternehmen auch Personen außerhalb dieses Raums Zugang zu ihren Daten gewähren, selbst wenn sie nicht durch die DSGVO abgedeckt sind.

Apple-Daten downloaden

Apple-Daten downloaden

iPhone, Mac, iTunes und vieles mehr: Nutzer von Apple-Diensten geben dem Unternehmen viele persönlichen Daten. Über die Datenschutz-Webseite von Apple lassen sich diese gesammelt downloaden – ganz DSGVO-konform.

Eine Kopie der Apple-ID-Daten, App-Store-Aktivitäten, aus AppleCare sowie von iCloud mit Fotos und Dokumenten lässt sich auf der extra eingerichteten Datenschutz-Webseite von Apple anfordern:

  1. Hier unter der Überschrift Kopien deiner Daten anfordern auf Beginnen klicken.
  2. Nun die gewünschten Daten-Kategorien auswählen. Dabei werden iCloud-Fotos, Mail und iCloud Drive wegen der Größe separat aufgeführt.
  3. Nach einem Klick auf Weiter noch die Größe angeben – Apple teilt den Daten-Export dann in passende Einzel-Dateien auf. Nach einem Klick auf Weiter beginnt Apple mit dem Zusammenstellen des Downloads und sendet später eine eMail.

Wichtig: Die Vorbereitung für den Export kann bis zu einer Woche dauern. Danach lassen sich die exportierten personenbezogenen Daten bis zu 2 Wochen lang downloaden.

Was bringt die DSGVO? Ein Kommentar

Was bringt die DSGVO? Ein Kommentar

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten in ganz Europa einheitliche Datenschutzregeln, an die sich alle halten müssen. Alle Unternehmen, alle Onlinedienste, alle Onlineshops und sozialen Netzwerke. Aberbringt dieses neue Gesetz tatsächlich jedem etwas oder ist es vor allem Bürokratie, verpackt in das Kürzel DSGVO

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