DSGVO sorgt für großes Durcheinander

DSGVO sorgt für großes Durcheinander

Nächste Woche Freitag, am 25. Mai, tritt sie in Kraft: die Datenschutzgrundverordnung. DSGVO. In ganz Europa gelten dann einheitliche Datenschutzregeln, an die sich alle halten müssen. Alle Unternehmen, alle Onlinedienste, alle Onlineshops und sozialen Netzwerke. Aber was steckt genau dahinter und was wird sich für uns ändern?

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DSGVO: Meine Rechte im Datenschutz (eBook)

DSGVO: Meine Rechte im Datenschutz (eBook)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein Meilenstein in Sachen Datenschutz: Die EU-Kommssion hat jede Menge Spielregeln auf den Weg gebracht, die Internetnutzer besser schützen. Wir haben mehr Rechte – zum Beispiel auf Transparenz und auf Löschung von Daten. Aber welche Rechte sind es genau? In meinem neuen eBook steht’s.

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#Redstone5: Timeline reparieren

#Redstone5: Timeline reparieren

Die Timeline ist eine der am meisten erwarteten Funktionen im Windows 10 April 2018-Update, Codename #Redstone5. Microsoft hat diese Funktion vor langer Zeit angekündigt und erst in diesem Jahr eingeführt. Wir zeigen, was man tun kann, wenn die Timeline nicht funktionieren will.

  1. Zunächst ist es wichtig zu wissen: Die Timeline braucht mindestens 24 Stunden, um die Aktivitäten des Nutzers zu erfassen. Ist also noch kein Tag vergangen, seit das April-Update von Windows 10 installiert wurde, wäre es am besten, einfach noch zu warten.
  2. Zweitens muss die Timeline-Funktion auch aktiviert sein. Dazu auf Start, Einstellungen, Datenschutz, Aktivitätsverlauf klicken und hier den Haken bei Windows meine Aktivitäten auf diesem PC sammeln lassen setzen.
  3. Schließlich kann es helfen, vorübergehend ein lokales Konto für die Anmeldung bei Windows zu nutzen. Sobald die Timeline dann erscheint und einsatzbereit ist, kann wieder zu einem Microsoft-Konto gewechselt werden.

Facebook: Keine Gesichter erkennen

Facebook: Keine Gesichter erkennen

Im Rahmen der Änderungen an den Datenschutz-Optionen hat Facebook auch gleich, quasi nebenbei, die Erkennung von Gesichtern wieder eingeführt. Wer sie versehentlich aktiviert hat, kann sie auch schnell wieder loswerden. So lässt sich für mehr Privatsphäre sorgen – man kann ja nie wissen, was Facebook mit diesen Biometrie-Daten anstellt.

Hier die nötigen Schritte, um die Gesichtserkennung in Facebook zu deaktivieren:

  1. Zunächst auf dem Desktop-Computer zu facebook.com gehen und sich bei Bedarf anmelden.
  2. Jetzt oben rechts auf den Pfeil nach unten und dann auf die Einstellungen klicken.
  3. Hier auf der linken Seite zum Bereich Gesichtserkennung wechseln.
  4. Nun rechts auf den Bearbeiten-Link klicken.
  5. Schließlich im Dropdown den Eintrag Nein auswählen, fertig.

Big Brother Awards 2018: Hier zwickt der Datenschutz

Big Brother Awards 2018: Hier zwickt der Datenschutz

Auch dieses Jahr hat es wieder Big Brother Awards geregnet: Mit dem Preis werden Firmen, Produkte oder Projekte ausgezeichnet, die die Überwachung fördern oder den Datenschutz ignorieren. Ein interessanter Preis, den die Betroffenen allerdings viel zu oft ignorieren.

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#Datenschutz beim Chatten

#Datenschutz beim Chatten

Hat der Empfänger meine Nachricht gelesen? Und warum antwortet er oder sie dann nicht? Solche Fragen stellen sich viele, die über das Smartphone per Chat kommunizieren. Wem mehr Wert auf Privatsphäre legt, der schaltet die Gelesen-Funktion einfach ab.

Bei WhatsApp ist anhand von zwei kleinen, blauen Häkchen zu erkennen, ob die andere Person eine Nachricht gesehen hat oder noch nicht. Auch der Facebook Messenger hat eine ähnliche Funktion – hier erscheint das Profilbild des Empfängers bei der Nachricht, sobald sie gelesen wurde.

WhatsApp hat einen Schalter in den Optionen, mit dem sich die Gelesen-Funktion abstellen lässt. In Zeiten der #DSGVO bzw. #GDPR ist dies sicher eine Überlegung wert. Zunächst die WhatsApp-Einstellungen öffnen, dann zum Bereich Account, Datenschutz navigieren. Hier lassen sich die Lesebestätigungen per Tipp auf den entsprechenden Schalter deaktivieren. Das funktioniert sowohl in der Android-Version als auch am iPhone.

Tipp: Soll die Gelesen-Funktion nicht ganz fehlen, können empfangene Nachrichten auch in den gesammelten Mitteilungen des mobilen Systems gelesen werden. Dann wird (noch) keine Bestätigung an den Absender verschickt.