Eltern haften nicht grundsätzlich für File-Sharing der Kinder

Es kommt immer wieder vor: Wer Kinder im Haus hat, kann schwer kontrollieren, was die im Internet treiben. Wenn der Nachwuchs Filesharing-Dienste nutzt, um Musik oder Filme zu laden oder zu verteilen, droht eine kostenpflichtige Abmahnung durch Anwälte, teilweise auch erhebliche Schadenersatzforderungen.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt: Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder eine Tauschbörse nutzen, selbst wenn diese bereits volljährig sind. Sie müssen ihre Kinder nicht generell darüber aufklären, dass solche Tauschbörsen illegal sind. Erst wenn Eltern Hinweise erkennen, dass ihre Kinder solche Dienste in Anspruch nehmen wollen oder könnten, ist eine solche Aufklärung erforderlich.

BGH schränkt gezielt an Kinder gerichtete Werbung in Spielen ein

BGH schränkt gezielt an Kinder gerichtete Werbung in Spielen ein

Kinder und Jugendliche spielen gerne an Computer und Konsole. Nicht wenige Anbieter nutzen das aus und versuchen den Minderjährigen sogar im Spiel etwas zu verkaufen. Wer zum Beispiel „Runes of Magic“ spielt, ein bei Jugendlichen beliebtes Online-Game, wird häufig zum Kauf von virtuellen Gütern wie Rüstungen oder Waffen animiert. Bezahlt werden kann mit einer kostenpflichtigen SMS.

Gegen diese Praxis hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt – und nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Klare Ansage der Richter: Die Hersteller müssten bei jugendlichen Spielern Zurückhaltung üben. Kaufanreize innerhalb des Spiels seien nicht zulässig, sofern sich die Werbung gezielt an Minderjährige richte.

Nun rätselt die Branche, ob Free-2-Play-Spiele generell von Jugendlichen nicht mehr gespielt werden dürfen. Denn Free-2-Play-Games sind kostenlos. Der Spieler zahlt für Extras im Spiel, darüber finanzieren sich die kostenlosen Angebote. Wenn keine Werbung gemacht werden darf, müssten jugendliche Spieler wohl generell ausgeschlossen werden. Die Bedenken lassen sich genauso auf Spiele-Apps für Smartphone und Tablet übertragen. Allerdings hat das Gericht Werbung nicht generell verboten.

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Smartphones unter 100 Euro für den Nachwuchs

„Mama, ich will ein Smartphone zu Weihnachten!“ – diesen Satz dürften unzählige Mütter (und Väter) in diesen Wochen von ihrem Nachwuchs hören. Ein Leben ohne Smartphone ist auch für Kinder und Jugendliche heute kaum noch vorstellbar. Zum Glück müssen Smartphones heute nicht mehr teuer sein.

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Second-Hand-Portal für junge Familien

Second-Hand-Portal für junge Familien

Ein Problem, das Eltern nur zu gut kennen: Der Nachwuchs wächst so schnell, dass die gerade erst gekauften Strampler, Hosen oder Mützen binnen kürzester Zeit schon wieder zu klein sind. So entstehen gleich zwei Probleme: Zum einen platzt der Kleiderschrank aus allen Nähten, zum anderen ist die Anschaffung neuer Klamotten recht teuer.

Früher haben viele dieses Problem auf dem Flohmarkt gelöst. Heute ist das Internet der passende Ort für Second-Hand-Babymode. Ein neuer virtueller Marktplatz für Babyklamotten ist pollywoggie.de. Vier Väter aus Köln haben sich zusammengetan und das Portal gegründet, die eigene Not macht erfinderisch. Seitdem können Eltern auf pollywoggie.de gebrauchte Kinderkleidung, aber auch Erziehungsratgeber, Kinderwagen, Stühlchen oder Spielzeug anbieten und kaufen.

Die Betreiber haben besonders auf die Benutzerfreundlichkeit der Internetseite geachtet. So lassen sich viele Fotos in einem Schwung hochladen, auch wenn sie zu verschiedenen Artikel gehören. Anschließend fasst der Benutzer diese zusammen, fügt eine Überschrift sowie Beschreibung und Infos (Größe, Farbe, Zustand etc.) hinzu und sortiert das Angebot in die richtige Kategorie ein. Besonders praktisch: Der Prozess lässt sich unterbrechen und später fortsetzen, ohne dass man wieder von vorne beginnen muss.

Wer Artikel auf pollywoggie.de anbietet, zahlt bei Verkauf eine Provision: je nach Preis zwischen 4,75 und 8 Prozent. Das Einstellen selbst ist kostenlos; neun Monate lang bleiben die Angebote online. Laut Anbieter wird pollywoggie klimaneutral betrieben – ganz im Sinne des nachhaltigen Second-Hand-Handels.

www.pollywoggie.de

Für wen ist denn das gedacht? Alters-Einstufungen von Spielen durch PEGI und USK

Kinder und Jugendliche jeden Alters lieben Computer- und Videospiele – das ist kein Geheimnis. Gerne dürfen es auch actionreiche, schnell und mitunter auch brutale Spiele sein. Für die meisten Eltern ist es allerdings unheimlich schwierig einzuschätzen, welche Spiele für ihre Kinder geeignet und welche ungeeignet sind. Auf das Urteil des Nachwuchses will sich da, verständlicherweise, niemand verlassen. Aber selbst alle Spiele durchspielen? Unrealistisch.

Bewertungssysteme sollen Eltern helfen

Das ist zum Glück auch nicht nötig: Es gibt offizielle Stellen, die fachkundig alle Computer- und Videospiele bewerten, die auf den Markt kommen. Mit der USK (Unterhaltungs-Software Selbstkontrolle) und der PEGI (Pan European Game Information) gibt es allerdings gleich zwei bewährte Bewertungssysteme, auf die Eltern zurückgreifen können. Beide Systeme bewerten die Spiele aus fachlicher Sicht und sprechen eine Empfehlung aus. Das Alterseinstufungssystem soll Eltern bei der Entscheidung helfen, welche Spiele ihre Kinder bedenkenlos spielen können.

Während die USK ausschließlich Spiele prüft, die im deutschsprachigen Markt verkauft werden, bewertet PEGI Games aus dem gesamten europäischen Raum. PEGI ist als einheitliches europäisches System entwickelt worden, das die Inkonsistenz zwischen den Software-Einstufungssystemen der verschiedenen Länder beseitigen und den europaweiten Verkauf von Spielen erleichtern soll.

Sachverständige prüfen die Spiele

In Deutschland spielt PEGI allerdings nur eine untergeordnete Rolle: Der deutsche Gesetzgeber setzt auf die verbindliche Alterskennzeichnung der USK und schreibt diese auch vor. Jede Spiel-Software muss zwingend mit einer Alterseinstufung der USK gekennzeichnet sein. Dennoch findet man auf in Deutschland vertriebenen Produkten oft auch die PEGI-Klassifizierung, diese ist dann für im österreichischen und schweizerischen Markt angebotene Spiele gedacht, denn dort ist die Einordnung durch PEGI relevant.

Die USK gewährleistet die Organisation der Prüfungen, die jeweiligen Altersentscheidungen für die einzelnen Spiele fällen jedoch von den Ländern benannte Sachverständige in Zusammenarbeit mit dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK. Es gibt eine Menge zu tun: Seit ihrer Gründung 1994 hat die USK über 30.000 Spiele bewertet und mit einer Alterseinstufung versehen. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 2844 Prüfungen durchgeführt.

Bewertung der USK ist in Deutschland verbindlich

Früher waren die Einstufungen der USK lediglich Empfehlungen, seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 haben die Alterseinstufungen in Deutschland aber verpflichtende und bindende Wirkung. Die Alterseinstufung muss sowohl auf der Verpackung des Spiels als auch auf dem Datenträger deutlich erkennbar aufgedruckt sein. Zumindest in der Öffentlichkeit, etwa im Handel, darf ein Spiel nur Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden, die bereits das entsprechende Mindestalter erreicht haben. Für den häuslichen Bereich gilt diese Einschränkung nicht.

Auffallend ist allerdings die mitunter unterschiedliche Bewertung von USK und PEGI: Es kommt nicht selten vor, dass die beiden Systeme verschiedene Empfehlungen aussprechen. Manchmal ist die USK strenger, manchmal PEGI – eine Regel lässt sich nicht ableiten. Was aber auch deutlich macht, wie schwierig eine Alterseinstufung von Spielen ist. Eine gewisse Willkür lässt sich nicht vermeiden.

Für Eltern nicht bindend – aber hilfreich

Für Eltern hat die Alterseinstufung von USK und PEGI keine bindende Wirkung, sondern ist eher eine Orientierungshilfe. Selbstverständlich sollte auch die individuelle Entwicklung des Kindes beachtet werden. Im Idealfall ist sowieso ein Elternteil dabei, wenn neue Spiele ausprobiert werden. Auf diese Weise lässt sich immer noch am besten einschätzen, ob das jeweilige Spiel für den eigenen Nachwuchs geeignet ist – oder eben nicht.

Deutsche Internet-Jugend surft weniger kompetent

Im europäischen Vergleich sind deutsche Kinder und Jugendliche im Internet weniger gefährdet als ihre Altersgenossen im Rest Euro-pas. Zu diesem erfreulichen Ergebnis kommt die EU Kids Online Studie, die jetzt erstmalig auch in Deutschland vorgestellt wurde. Die Macher der Studie haben über 23.000 Kinder und Jugendliche aus 25 Ländern zu ihren Nutzungsgewohnheiten in der Onlinewelt befragt.

Das Urteil für den deutschen Nachwuchs fällt eindeutig aus: Deut-sche Kinder nutzen das Internet seltener und weniger vielfältig als Altersgenossen im Rest Europas. Sie sind vorsichtiger und damit weniger gefährdet, resümiert das Forschungsteam.

Allerdings nutzen sie auch die Chancen des Internets nur in be-grenztem Maße, warnt die Studie. Gleichaltrige aus anderen europäischen Ländern sind öfter online, nutzen mehr Onlinedienste und sammeln so auch mehr Erfahrung. Deutsche Jung-User verwenden seltener Lesezeichen, Onlinefilter oder Privatsphäreeinstellungen als andere Jugendliche aus Europa. Was zeigt: Bei aller begründeten Sorge um die Risiken müssen die Chancen mehr in den Vordergrund rücken, will Deutschland nicht den Anschluss verlieren.

Retinoblastom: Wie sich Augenkrebs bei Kindern frühzeitig erkennen lässt

Das Retinoblastom ist der häufigste im Auge auftretende Tumor im Kindesalter mit einer Häufigkeit von einem betroffenen Kind auf etwa 18.000 Geburten. Es handelt sich um einen bösartigen Tumor, der von genetisch veränderten unreifen Netzhautzellen ausgeht und unbehandelt zum Tod führt.

Das Retinoblastom ist gleichzeitig einer der wenigen heilbaren bösartigen Krebserkrankungen: Frühzeitig erkannt und therapiert überleben mehr als 95% der Patienten. Wenn nur ein Auge betroffen ist, spricht man von einem einseitigen Retinoblastom. Dies betrifft etwa 2/3 bis 3/4 der erkrankten Kinder. In einem Drittel der Fälle tritt das Retinoblastom in beiden Augen auf. Hierbei handelt es sich nicht um ein Tumorwachstum von dem einen in das andere Auge, sondern um einen weiteren Tumor, der nicht zeitgleich auftreten muß. So können zunächst einseitige Erkrankungen im weiteren Verlauf bilateral werden.

Eine neu gegründete Stiftung informiert umfassend und kompetent über die Krankheit, über Therapieformen und bietet Betroffenen nützliche Infos und Tipps.

Retinoblastom: So können Eltern testen

Hinschauen, was Kinder machen: Gefahren rund um Computer, TV und Handy entschärfen

Hinschauen, was Kinder machen: Gefahren rund um Computer, TV und Handy entschärfen

Abzocke, Tricks und falsche Freunde – kaum ist die Maustaste gedrückt, schnappt die Falle zu. Klingelton-Abzocke ist nur ein Beispiel für Web-Fallen, die ganz gezielt Kinder und Jugendliche im Auge haben. Selbst Erwachsene fallen auf so manchen Nepp von windigen Anbietern und Dienstleistern herein. Kinder und Jugendliche erst Recht. Am Ende lauern oft Schulden, Schäden, Datenklau und persönliche Belästigungen. Bei Kindern kann der Umgang mit den modernen Kommunikations- und Unterhaltungsangeboten noch ganz andere Folgen haben: Schulische Leistungen sinken, Aggressionen nehmen zu, und ein Dasein als Couch Potatoe vor PC oder Fernseher schädigt die Gesundheit, ist Gift für soziale Kontakte.

schauhinDoch wie sieht er aus, der sinnvolle Umgang mit Medien? Die Webseite www.schau-hin.info bündelt praktische Orientierungshilfen. Mithilfe von Ratgeberangeboten, Themenflyern und Spezial-Links erklärt sie Eltern, wie sie den Sprösslingen einen geregelten Umgang mit Fernsehen, Internet und Handy beibringen können.

Das funktioniert ganz unkompliziert und Step by Step. Beim Einstieg helfen jeweils „10 Goldene Regeln“ für TV, Internet, Games und Handy. Für die Kinder gibt es Hinweise auf wertvolle und nützliche, aber trotzdem unterhaltsame Fernsehprogramme, Spiele und Webseiten. Weil Mitmachen motiviert, dürfen die Nachwuchssurfer ausgewählte Kinder-Websites selber testen und bewerten.

Doppelziel von Schau-hin.info: Den Blick schärfen für Möglichkeiten und Gefahren digitaler Medien – und gleichzeitig Eltern die Lebenswelt ihrer Sprösslinge näher bringen. So erfahren sie beispielsweise, was sich hinter einer LAN-Party verbirgt, welche Fallen bei der Handy-Nutzung warten oder was ein Avatar ist. Weitere Elternhilfen, teils zum Ausdrucken: Fernsehstundenpläne und Mediengutscheine, Sicherheitsregeln für Chats und zum Schutz persönlicher Daten. Nicht zuletzt gibt es Ratschläge zum kindgerechten Umgang mit Handymusik, zu Klingelton-Abos und für das Herunterladen von Musik.

Tipps und Tricks von Erziehungswissenschaftlern und anderen Experten runden die Webseite ab. Wer seine pädagogische Kompetenz einmal konkret testen will, befasst sich mit den 50 Fragen und Antworten zur Medienerziehung. Eine Seite, die sich einem Medien- und Generationen übergreifenden Problemthema unverkrampft und ohne erhobenen Zeigefinger nähert.

www.schau-hin.info