Elon Musk sperrt Twitter-Accounts renommierter Journalisten
Elon Musk höchstpersönlich lässt diverse Twitter-Accounts von US-Journalisten sperren: Ohne Ankündigung, ohne Anhörung. Es regt sich Kritik gegen so viel Willkür. Was steckt dahinter?
Elon Musk höchstpersönlich lässt diverse Twitter-Accounts von US-Journalisten sperren: Ohne Ankündigung, ohne Anhörung. Es regt sich Kritik gegen so viel Willkür. Was steckt dahinter?
Zeit ist Geld, ihr wollt Informationen so schnell wie möglich haben. Da ist die Briefpost mit Ihren physischen Laufzeiten nicht wirklich drauf vorbereitet. Zumindest Vorankündigungen am Tag vor Zustellung könnt Ihr aber schon bekommen!
Kennen Sie die Situation? Sie schreiben bequem am PC einen Facebook-Beitrag und wollen ein Bild einfügen. Das aber ist auf dem Smartphone. Schicken Sie sich das dann selbst per E-Mail? Unnötig, das geht einfacher!
In Zeiten von WhatsApp, Facebook Messenger, Signal und anderen Messenger- und Kommunikationsdiensten scheint der Brief schon lange anachronistisch. Trotzdem ist die Zahl der versendeten klassischen Briefsendungen nahezu stabil. Einer der Schmerzpunkte bei der Nutzung ist das Porto: Oft haben Sie keine Briefmarke zu Hand oder die vorhandenen haben den falschen Wert. Der Weg zum Postamt kostet nicht vorhandene Zeit. Das muss aber nicht sein!
Je mehr Sie unterwegs sind, desto mehr Tätigkeiten wollen Sie auch von unterwegs erledigen. Dazu gehört auch das Frankieren von Briefen und anderen Sendungen und deren Verfolgung. Durch die immer weiter verringerte Zahl von Postfilialen steigt auch der Bedarf der Anwender an einem Self Service. Den bietet die Post mit der kostenlosen App Post mobil.
Behörden wollten per richterlicher Anordnung von Posteo die IP-Adressen eines Tatverdächtigen bekommen. Doch der E-Mail-Anbieter erhebt und speichert diese Daten gar nicht – und konnte sie daher auch nicht zur Verfügung stellen. Doch das muss ein Onlinedienst können, hat nun das Verfassungsgericht entschieden.
Wie viel muss ein Onlinedienst eigentlich von seinen Kunden wissen? Nun, die meisten können gar nicht genug Daten bekommen und speichern. Andere sind sehr diskret unterwegs.
Der Berliner Mail-Dienst Posteo ist ein Beispiel dafür. Hier wird Datenschutz großgeschrieben. Doch weil der Mail-Dienst die Polizei nicht mit Kontaktdaten versorgen konnte, gab es Ärger. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Mail- und Online-Dienste müssen im Zweifel ein Minimum an Daten bereitstellen können.
Posteo ist ein Mail-Dienst aus Berlin, der auf Datenschutz aller größten Wert legt. Man kann hier seine Mails bequem verschlüsseln, der Zugang ist durch Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert. Und: Posteo speichert keine IP-Adressen seiner Kunden.
Ruft man also seine Mails ab oder verschickt welche, werden nicht – wie sonst fast überall üblich – die IP-Adressen des Rechners oder Smartphones gespeichert. Über diese IP-Adresse kann die Polizei im Zweifel ermitteln, wer das gewesen ist.
Nun hat das Amtsgericht 2016 die Überwachung eines möglicherweise Schwerstkriminellen angeordnet. Doch Posteo hat gesagt: Geht nicht. Wir können die Daten nicht rausgeben, weil wir sie gar nicht haben. Das hat dann zu Klagen geführt, die bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen sind.
Posteo will anders als andere Mail-Dienste sein will und deshalb keine IP-Adressen speichert. Es gibt auch keine gesetzliche Vorschrift, die das vorschreibt. Posteo sollte aber nun einen Kunden gezielt überwachen: Wenn der sich wieder anmeldet, um Mails abzurufen, sollte Posteo den Behörden die IP-Adressen herausgeben.
Das aber soll laut Posteo aus technischen Gründen nicht möglich sein, weil die IP-Adressen bei Posteo maskiert werden – also so verstümmelt, dass man sie nicht herausgeben kann. Posteo hat keinen Knopf, auf den man drücken könnte, um das für einen User abzuschalten. Deshalb ging die Sache vor Gericht.
Jetzt steht also höchstinstanzlich fest: Online-Dienste müssen in der Lage sein, wenigstens die IP-Adressen der User rauszurücken. Viele fragen sich nun: Ist das nun eine Art Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür und damit Komplettüberwachung?
Nein, davon kann nun wirklich keine Rede sein. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht das Speichern von persönlichen als verbindlich vorgeschrieben, nicht mal das Loggen/Speichern alle IP-Adressen.
Wozu ein Anbieter aber in der Lage sein muss, ist: Wenn die Polizei oder eine Behörde durch richterliche Anordnung die Herausgabe von IP-Daten anfordert, dann muss das Unternehmen das auch machen. Dann geht es nicht, dass das Unternehmen sagt: Das können wir aber nicht, weil das bei uns nicht vorgesehen ist. Das ist also etwas völlig anderes.
Das wird Posteo wohl müssen, denn gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann man wohl kaum etwas machen. Posteo behauptet, es koste 80.000 EUR die betriebsinterne Software umzustellen und es würde zwölf Monate dauern. Ich kann natürlich nicht wirklich beurteilen, wie das bei Posteo organisiert ist, aber das erscheint mir doch massiv übertrieben.
Es ist durchaus üblich, die IP-Adressen zu speichern. Oft ist das auch zu administrativen Zweck oder zur korrekten Abrechnung erforderlich. An dieser Praxis wird sich wohl nicht viel ändern. Wenn eine richterliche Anordnung kommt, müssen die Daten halt herausgegeben werden.
Aber um es noch mal deutlich zu sagen: Eine in die Vergangenheit gerichtete Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen lässt sich aus dem Urteil wohl nicht ableiten. Lediglich, dass die Unternehmen – auch Posteo – die Daten im laufenden Betrieb ermitteln und herausgeben müssen, wenn ein Gericht das anordnet.
Das funktioniert dann problemlos, wenn der User seine IP-Adresse nicht verschleiert. Also ein User, der über seinen Mobilfunkanbieter, DSL-Anschluss oder Kabeldienst online geht, den können die Behörden identifizieren. Setzt aber jemand Verschleierungstechniken wie TOR-Browser oder VPN (virtuelle Private Netzwerke) ein, dann wird es schwierig bis unmöglich.
Ich kann es sehr gut nachvollziehen. Schließlich müssen Polizeibehörden die Möglichkeit haben, Täter zu ermitteln. Es ging im vorliegenden Fall im Schwerstkriminalität. Das schränkt niemanden in seinen Rechten ein, es entstehen keine Profile, es gibt keine Missbrauchsgefahr. Ich kann das Urteil daher sehr gut nachvollziehen und finde es richtig.
Der Datenskandal um Cambidge Analytica und Facebook hat zweifellos die Sensibilität erhöht. Plötzlich hören wir genauer hin, wo wir vor einigen Wochen nur lässig mit den Achseln gezuckt hätten. Wie jetzt durch die Bild am Sonntag (BAMS) bekannt wurde, hat eine Tochterfirma der Post CDU und FDP mit Daten versorgt, die im Wahlkampf genutzt wurden. Dafür seien „fünfstellige Beträge“ geflossen.
Facebook ist kein besonders diskreter Ort. Wer hier unterwegs ist, muss genau darauf achten, was er postet – und wer es sehen kann. Nicht alles, was wir posten, ist für die Allgemeinheit und die Öffentlichkeit bestimmt. Damit Urlaubsfotos und Beiträge nicht aus Versehen für jeden Arbeitskollegen zu sehen sind, lohnt es sich, vor dem Veröffentlichen die Zielgruppe festzulegen – und genau zu überprüfen.
Nach dem Einloggen mit dem eigenen Facebook-Profil, erscheint beim Verfassen eines Beitrags (Posts) als geplante Zielgruppe unten Links im Fenster standardmäßig die Zielgruppe „Freunde„.
Das schließt alle Kontakte ein, mit denen man auf Facebook konkret verbunden (befreundet) ist. Soll die Zielgruppe anders aussehen, auf diese Schaltfläche klicken, schon erscheint ein erweitertes Menü mit folgenden Auswahlmöglichkeiten: